Wundversorgung

BVMed-Umfrage zu Erstattungen in der Wundversorgung | Zwei Drittel der medizinischen Fachkräfte befürchten Verschlechterungen für Patient:innen

Zwei Drittel der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung erwarten durch neue Regelungen zur Erstattung von Wundauflagen negative Folgen für Patient:innen. Das ergab eine Online-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, unter Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und Pflegefachkräften. Die Behandlung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden ist demnach für die meisten Befragten hoch relevant. Rund 70 Prozent nutzen regelmäßig antimikrobielle Wundauflagen. Antibiotika kommen nur selten zum Einsatz. „Der Blick in die Praxis zeigt, dass sich die lokale Therapie komplexer Wunden mit antimikrobiellen Wundauflagen bewährt hat. Sie kann die Gabe von Antibiotika vermeiden oder reduzieren. Das könnte sich gravierend ändern, wenn die Auswahl an erstattungsfähigen antimikrobiellen Wundverbänden reduziert wird. Etablierte Lokaltherapien würden erheblich behindert und die Patient:innenversorgung sowie die medizinische Therapiehoheit letztlich eingeschränkt werden“, kommentiert BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, die beschlossenen Regelungen kritisch zu prüfen und mit Fachexpert:innen zu diskutieren.

Das Marktforschungsinstitut rc – research & consulting GmbH hat im Auftrag des BVMed die aktuelle Versorgungssituation und die Auswirkungen der neuen Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf die Behandlung komplexer einschließlich infizierter sowie infektionsgefährdeter Wunden untersucht. Insgesamt haben sich im Februar und März 2022 rund 150 niedergelassene Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen sowie Pflegefachkräfte an der Online-Umfrage beteiligt (n=153). Die Mehrheit verfügt über mehr als zwanzig Jahre Berufserfahrung. Die wichtigsten Fragen aus BVMed-Sicht waren: Welche Rolle spielt die Versorgung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden im Praxisalltag? Wie bekannt sind die beschlossenen Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie zur Erstattungsfähigkeit und welche Auswirkungen erwarten die Praktiker:innen verschiedener Fachrichtungen durch diese Änderungen für die lokale Wundtherapie und -versorgung?

Zum Hintergrund:

Der G-BA hat mit Beschluss vom 20. August 2020 eine Abgrenzung von „Verbandmitteln“ zu „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ vorgenommen. Dafür wurde die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Diese „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ werden künftig nur noch nach Abschluss eines positiven Nutzenbewertungsverfahrens durch den G-BA über die gesetzliche Krankenkasse erstattungsfähig sein. Der Definitionsrahmen des neuen Nutzenbewertungsverfahrens ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Eine Übergangsfrist gilt noch bis zum 2. Dezember 2023.

Die zentralen Ergebnisse der Umfrage im Überblick:

  • Die Versorgung infizierter und infektionsgefährdeter Wunden hat für mehr als drei Viertel der Befragten einen hohen Stellenwert.
  • Insgesamt nutzen 71 Prozent regelmäßig Wundauflagen mit ergänzenden antimikrobiellen Eigenschaften. Diese sind mit der derzeitigen Versorgung infizierter/infektionsgefährdeter Wunden mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten zufrieden.
  • Insgesamt nutzen nur 4 Prozent Antibiotika zur Behandlung dieser Wunden. Bisher gilt, dass eine lokal infizierte Wunde lokal antimikrobiell behandelt werden soll. Deutlich höher ist dieser Anteil mit 13 Prozent bei den Diabetologen.
  • Bei der Auswahl der Produkte orientieren sich medizinisch-pflegerische Fachpersonen vorrangig an eigenen Erfahrungen (76 Prozent) und medizinischen Anforderungen (75 Prozent) – für 39 Prozent sind auch wirtschaftliche Kriterien relevant.
  • Nur jede:r Zweite der befragten Ärzt:innen und Pflegefachkräfte kennt die Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P und Anlage Va zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Unter Allgemeinmediziner:innen, Praktiker:innen und Internist:innen ist diese nur einem Drittel der Befragten (34 Prozent) bekannt.
  • Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) befürchten bei fehlender Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte für infizierte oder infektionsgefährdete Wunden durch die gesetzlichen Krankenkassen eine erschwerte oder eingeschränkte Versorgung der Patient:innen.
  • 9 von 10 Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung rechnen insgesamt mit Auswirkungen oder negativen Effekten, sei es für die Patient:innen, die medizinische Therapiehoheit oder die Produktauswahl. Nur 12 Prozent erwarten keine oder geringe Auswirkungen.
  • Die Bekanntheit bereits existierender alternativer und gleichzeitig erstattungsfähiger Wundverbände wie solche auf DACC-Basis, die rein physikalisch gegen infizierte oder infektionsgefährdete Wunden vorgehen, war nicht explizit Gegenstand der Befragung.

„Falls der antimikrobielle Wundverband nicht mehr erstattungsfähig ist, könnten die Antibiotikaverordnungen mehr werden, was für die Resistenzentwicklung ungünstig ist“: So formulierte ein befragter Internist seine Befürchtung. Ähnlich äußerten sich auch andere medizinische Fachpersonen: „Längere Behandlungsdauer, multiresistente Stämme“ oder „Zunahme von Resistenzen (MRSA), Versorgungslücke chronischer Wunden“ waren einige Stichworte auf die Frage, welche Auswirkungen durch die geänderte Arzneimittel-Richtlinie erwartet werden.

Der BVMed setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, diese beschlossenen Regelungen kritisch für eine Umsetzung zu prüfen und mit Fachexpert:innen zu diskutieren. „Was wir jetzt brauchen, sind gemeinsam erarbeitete Kriterien zur adäquaten Nutzenbewertung der vorliegenden klinischen Evidenz und für die Durchführung von Studien zum Nutzennachweis von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Dazu gehört insbesondere die interdisziplinäre Diskussion mit medizinischen Fachgesellschaften über die Endpunkte einer lokalen antimikrobiellen Lokaltherapie von Wunden ebenso wie die ausreichende Information der Behandler sowie eine optimale Ausnutzung der Übergangsfrist der Erstattungsfähigkeit. Zudem müssen Alternativlösungen, soweit vorhanden, genutzt werden. Nur so lassen sich Versorgungsbrüche zu Lasten der Patient:innen vermeiden“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl.

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