Aufbereitung

BVMed aktualisiert Leitlinie zur Aufbereitung von Absauggeräten

Der BVMed-Fachbereich "Tracheotomie und Laryngektomie" (FBTL) hat die Leitlinie zur Aufbereitung von Absauggeräten aus dem Jahr 2005 aktualisiert. Auch der dazugehörige Muster-Hygieneplan für medizinische Einrichtungen wurde entsprechend angepasst. Neu ist der Hinweis auf das Tragen einer Schutzbrille während des gesamten Prozesses der Vorbereitung, Restentleerung, Desinfektion und Verpackung des Absauggerätes. Es wird auch noch einmal hervorgehoben, im gesamten Ablauf die Herstellerangaben zu beachten und das Produkt in einem geeigneten Behältnis zu verpacken. Der Muster-Hygieneplan weist zudem darauf hin, dass Bereiche, in denen Absauggeräte repariert werden, täglich gereinigt und desinfiziert werden müssen. Den aufbereitenden Mitarbeitern kann eine freiwillige Schutzimpfung gegen Hepatitis A/B angeboten werden. Download der BVMed-Leitlinie und des Muster-Hygieneplans unter: www.bvmed.de (Publikationen / Infokarten).

Hersteller von Absauggeräten stellen immer wieder fest, dass die Geräte durch ungenügend geschultes Personal, mit unzulänglichen Mitteln und in unvertretbarer Qualität aufbereitet werden. Das gefährde die Gesundheit der Patienten und das Vertrauen in eine sach- und fachgerechte Versorgung, so die BVMed-Experten. Die Gesundheit Dritter werde dabei ebenso gefährdet, da bei nicht sachgerecht aufbereiteten Geräten über die Luftaustrittsschlitze Keime in die Raumluft gelangen können.

Nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) müssen die Hersteller, aber auch die Betreiber und Anwender, umfangreiche Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der verwendeten Produkte zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Der Hersteller muss u. a. für jedes Produkt eine Risikoanalyse sowie eine klinische Bewertung zum Nachweis der Funktionstauglichkeit durchführen. Für Produkte, die wiederverwendet werden können, muss der Hersteller darüber hinaus Angaben über geeignete Aufbereitungsverfahren machen. Oberstes Ziel hierbei ist, ein größtmögliches Maß an Patientensicherheit zu garantieren.

Absauggeräte sind Hilfsmittel, die aufbereitet werden können. Jedoch machen die Hersteller der Geräte immer wieder die Erfahrung, dass die Aufbereitung nicht sachgerecht durchgeführt wird. Um die notwendige Versorgungsqualität im Interesse aller Beteiligten – Patienten, Kostenträger, Leistungserbringer und Hersteller – sicherzustellen, haben letztere deshalb eine Leitlinie für die Aufbereitung von Absauggeräten definiert und nun den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Download der BVMed-Leitlinie und des Muster-Hygieneplans unter: www.bvmed.de (Publikationen / Infokarten).
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