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 - Hilfsmittel Ausschreibungen ohne Maßnahmen zur Qualitätssicherung gefährden Patientenwohl Pressekonferenz zu Qualitätssicherungsmaßnahmen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung

Bedarfsgerechte Qualitätsaspekte müssen bei der Hilfsmittelversorgung zwingend berücksichtigt werden. Das forderten Fachmediziner sowie Vertreter von Patienten und Herstellern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Sie widmeten sich dem Thema am Beispiel sensibler Bereiche wie der Inkontinenz- und bei Stomaversorgung sowie der intermittierenden Katheterisierung (ISK). Die Experten sprachen sich für Vertragsmodelle zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen aus, die dem Patientenbedürfnis nach Sicherheit und Wahlfreiheit mehr entsprechen. Die aktuelle Praxis der Krankenkassen, die Versorgung z. B. mit Produkten zur Inkontinenzversorgung auszuschreiben, müsse hingegen beendet werden. Sie widerspreche laufenden Gesetzgebungsverfahren und missachte das Recht der Patienten auf eine individuelle Versorgung in besonders sensiblen Bereichen.

PressemeldungBerlin, 23.11.2016, 92/16

"Die Lebensqualität der Patienten leidet massiv, wenn beispielsweise bei der Versorgung von Patienten, die intermittierend katheterisieren die Beratung und andere Dienstleistungen am und für den Patienten eingespart und nur Produkte ausgeschrieben werden", so Klaus Grunau, Vorstandsmitglied des BVMed und Sprecher der Initiative "Faktor Lebensqualität", ein Zusammenschluss führender ISK-Hersteller im BVMed. Im aktuellen, versorgungsbereichsübergreifenden Preiskampf könnten nur jene Leistungserbringer bestehen, die die persönlichen Hilfen für Patienten nicht im erforderlichen Maße durchführen – also auf eine ausreichende Beratung, Einweisung oder Überprüfung der Hilfsmittelversorgung verzichten – und die freie Produktwahl einschränken. Grunau forderte daher, in diesen sensiblen Bereichen als erste Vertragsoption Beitrittsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V. Unabhängig davon sollten in allen anderen Hilfsmittelbereiche Ausschreibungen ausgesetzt werden, bis die Qualitätssicherungsmaßnahmen aus der Hilfsmittelreform greifen.

Das "Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz" (HHVG) soll 2017 in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, bei Ausschreibungen außer dem Preis auch Qualitätskriterien zur Bewertung von Angeboten heranzuziehen. Geplant sind auch Vertragscontrollings und die verpflichtende Aufklärung des Patienten über seine Versorgungsansprüche – seitens der Leistungserbringer und Kostenträger. In Beitrittsverträgen könnte schon jetzt jede Krankenkasse mit Leistungserbringern aushandeln, welche Dienstleistungs- und Beratungsleistungen vergütet werden. Auf diese Weise ist eine individuelle und krankheitsspezifische Versorgung besser möglich als mit Ausschreibungen, bei denen allein der Kostendruck entscheidet.

Wie notwendig eine individuelle Versorgung aus therapeutischer Sicht ist, erläutert Dr. Jörn Bremer, Urologe und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Neuro-Urologie der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie e.V. (DMGP), anhand der ableitenden und aufsaugenden "Inkontinenzversorgung": "Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen aufgrund einer Querschnittlähmung, Spina bifida, multiplen Sklerose oder anderer neurologischer Erkrankungen brauchen Produkte, die genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Diese müssen dem Patienten in der medizinisch erforderlichen Qualität und Quantität zugestanden werden. Andernfalls kann es nicht nur zu Schäden am gesamten Harntrakt und Druckgeschwüren, sondern auch zu verschiedenen schmerzvollen und kostenintensiven Langzeitschäden kommen, die Lebensqualität, soziale Teilhabe und Lebenserwartung deutlich limitieren", so Bremer. "Viele Menschen ziehen sich auch aus dem aktiven Leben zurück, wenn sie sich in der Selbstversorgung nicht sicher fühlen."

Auch Vertreter der Patientenverbände kritisieren das Vorgehen der Kassen, vorübergehende rechtliche Freiräume für rein kostenbasierte Ausschreibungen zu nutzen. "Solche Ausschreibungen – vor allem die zugrundeliegende Fehleinschätzung des individuell sehr unterschiedlichen Bedarfs an Qualität und Quantität, auf den es bei einer solch sensiblen und hochindividuellen Versorgung ankommt, – führen zu einer Massenversorgung mit günstigen Standardprodukten. Und das in einem der intimsten Bereiche überhaupt", sagt Ilona Schlegel, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus (ASBH), einer bundesweiten Selbsthilfeorganisation. "Für Betroffene heißt das: Sie können bedarfsgerechte und für sie funktionierende Produkte nicht mehr nutzen. Oder nur gegen Aufzahlung." Für viele sei dies ein weiterer Schritt in Richtung einer Zwei-Klassen-Medizin.

Werner Droste von der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz, Wunde (FgSKW) betont den Dienstleitungs- und Beratungsbedarf: "Auch im Bereich der Stomaversorgung, also der Versorgung von Menschen mit künstlichem Darmausgang, muss die Krankenkasse bei der Ausschreibung dafür sorgen, dass die individuellen Bedürfnisse der Patienten nicht dem Kostendenken untergeordnet werden. Eine fachgerechte Patientenversorgung ist immer orientiert an den individuellen Bedürfnissen der Menschen. Mit Vertragslösungen sehen wir die individuelle Versorgung besser abgesichert, das hilft den Patienten."

Was für die Stoma- und Inkontinenzversorgung gilt, trifft ebenso auf die weiteren dienstleistungsintensiven Hilfsmittel- und Homecareversorgungen zu. In sensiblen Bereichen sind Versorgungsfälle wegen unterschiedlicher Grunderkrankungen, Bedarfe und Fähigkeiten der Patienten in aller Regel nicht standardisierbar. Produkte und Dienstleistungen können von Fall zu Fall stark variieren. Außerdem erfordert eine komplexe und übergreifende Versorgung mit viel Zubehör die Einbindung weiterer Leistungserbringer. Ausschreibungen lassen die Qualität der Versorgung hier sinken.

Positionspapier
Berlin, 17.11.2016

Ausschreibungen in sensiblen und dienstleistungsträchtigen Bereichen wie ableitende Inkontinenz- und Stomaversorgung unterlaufen die Qualitätsinitiative des Gesetzgebers

Situation
Die Hersteller und Leistungserbringer im BVMed setzen sich seit Jahren für eine qualitative Versorgung mit Hilfsmitteln ein. Die Versorgungspraxis hingegen deckt – insbesondere bei Ausschreibungen – wiederkehrend gravierende Defizite auf – so bei der Qualität des Hilfsmittel-Produktes und der mit der Produktlieferung verbundenen kontinuierlichen Beratungs- und Betreuungsdienstleistung. Es scheint, als nutzen Krankenkassen die Ausschreibungsoption allein als Kostendämpfungsinstrument. Die qualitative Hilfsmittelversorgung rückt hierbei in den Hintergrund. Dem Anspruch des Patienten auf eine individuell ausreichende und zweckmäßige Versorgung wird dieses Vorgehen nicht gerecht. Der Gesetzgeber will dieser negativen Entwicklung nun mit verbindlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen im aktuellen Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) einen Riegel vorschieben und weist die Krankenkassen damit nochmals auf ihren Versorgungsauftrag hin.

Ausschreibungssituation gefährdet individuell erforderliche Versorgung, Wahlfreiheit und Lebensqualität
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Einseitige, auf Kostensenkung ausgerichtete Ausschreibungen von Hilfsmitteln führen zu einer schlechteren Versorgungssituation der Patienten. In sensiblen Bereichen, wie bei Inkontinenz oder künstlichem Darmausgang (Stoma), verschlechtert sich die Lebensqualität der Betroffenen. Da Versorgungsfälle in diesen Bereichen nicht standardisierbar sind und voneinander stark abweichende, individuelle Produkt- und Dienstleistungen erfordern, sind als Ergebnis von Ausschreibungen erhebliche Einbußen in der Versorgungsqualität und der Wahlfreiheit zu befürchten. So haben zum Beispiel Leistungserbringer, die als Ergebnis der Ausschreibungen die Versorgung für die Krankenkassen übernehmen, persönliche Beratung und Hilfestellung reduziert. Oft stehen zudem nur noch günstigste Standardprodukte zur Verfügung, und die Patienten können gewohnte und vertraute Produkte nicht mehr nutzen. Auch kann es zu Mengenreduzierungen kommen. Komplexe und übergreifende Versorgungen mit viel Zubehör erfordern zudem eine Einbindung weiterer Leistungserbringer – Ausschreibungen können dies nicht abbilden. Wie die Praxis zeigte, führen diese zudem häufig zu wirtschaftlichen Aufzahlungen – unter Aushebelung des Sachleistungsprinzips. Dies wiederum führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin. All diese Umstände führen dazu, dass die Betroffenen sich aus dem aktiven Leben zurückziehen.

Ausschreibungen in diesen sensiblen Bereichen der Patientenversorgung sind daher gänzlich ungeeignet, eine qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung sicherzustellen.

Verbindliche Qualitätskriterien bei Ausschreibungen
Der Gesetzgeber hat die Probleme erkannt und definiert mit dem Entwurf des HHVG Qualitätsanforderungen an Ausschreibungen. Es sieht unter anderem vor, bei Ausschreibungen neben dem Preis auch Qualitätskriterien zur Bewertung von Angeboten heranzuziehen. Des Weiteren ist die Einführung eines Vertragscontrollings und die verpflichtende Aufklärung des Patienten über seine Versorgungsansprüche – seitens Leistungserbringer und Kostenträger – geplant. Mit diesen Mechanismen sind Verbesserungen in der Versorgungsqualität auch mit Ausschreibungsverfahren denkbar und korrigieren ggf. Fehlentwicklungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die in der Folge der Ausschreibungspraxis zu Lasten der betroffenen Patienten eingetreten waren. Dennoch, insbesondere in individuellen und dienstleistungsintensiven Bereichen sind Beitrittsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V die bessere Vertragsoption, um die Versorgungsansprüche der Patienten zu erfüllen. Auch in anderen Gesetzesinitiativen, wie dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG), sieht die Bundesregierung insgesamt von Ausschreibungen ab, da diese dem Recht auf freie Wahl der Patienten widersprechen. Da eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder oder Therapien – so bspw. von Krebspatienten (nach AMVSG) und anderen Patientengruppen (HHVG) – wiederum dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot widerspricht, sollte in letzter Konsequenz auch im Bereich der Hilfsmittelversorgung gänzlich von Ausschreibungen abgesehen werden.

Moratorium erforderlich, bis Qualitätsmechanismen greifen
Ungeachtet des laufenden Gesetzgebungsverfahrens unterlaufen einige Krankenkassen vor dem Inkrafttreten des HHVG die zukünftigen Regeln und beginnen - gegen das Ansinnen des Gesetzgebers - neue Ausschreibungen. Damit konterkarieren sie das Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich zu stärken und nehmen ihre besondere Verantwortung gegenüber ihren Versicherten, der Politik und allen an der Versorgung Beteiligten nur eingeschränkt wahr. Aus diesen Gründen sind Ausschreibungen daher vollständig auszusetzen, bis die Qualitätssicherungsmaßnahmen aus der Hilfsmittelreform greifen.

Mit dieser Initiative wollen wir erreichen, dass:

  1. laufende Ausschreibungen gestoppt werden, bis die einzuführenden Qualitätsmechanismen zuverlässig greifen
  2. Krankenkassen erkennen, dass in sensiblen und dienstleistungsintensiven Versorgungsbereichen, wie bspw. Stoma und ableitende Inkontinenz, Ausschreibungen ungeeignet und gefährdend sind
  3. Krankenkassen daher künftig Beitrittsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V als erste Vertragsoption und Lösung für patientenindividuelle Versorgung in sensiblen Bereichen wählen.

Positionspapier zum Download hier.

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