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 - Ausschreibungsverbot ermöglicht Wahlfreiheit bei Hilfsmittel-Versorgung

Artikel28.11.2018

Initiative Faktor Lebensqualität sieht Verbot von Ausschreibungen für Hilfsmittel in Inkontinenz- und Stoma-Versorgung positiv / Freie Wahl des Leistungserbringers erforderlich

Die Initiative Faktor Lebensqualität sieht im geplanten Verbot von Ausschreibungen für Hilfsmittel eine Chance zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs und zu größerer Wahlfreiheit der Patienten. »Ausschreibungen bei der Stoma-Versorgung und bei Inkontinenz-Hilfsmitteln zu verbieten ist der richtige Weg, um Preisdumping zu verhindern«, so Ben Bake von der Initiative. »Das haben Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt. Wir befürworten es daher ausdrücklich, dass die Politik dem einen Riegel vorschieben möchte. Damit wird die Umgehung des Willens des Gesetzgebers mit dem HHVG durch manche Krankenkassen unterbunden.«

Keine Einschränkung des Wettbewerbs - Verhandlungsverträge als Alternative

Eine Einschränkung des Wettbewerbs erkennt die Initiative Faktor Lebensqualität durch das Verbot nicht. »Durch Verhandlungs- und Beitrittsverträge wird vielmehr der Qualitätswettbewerb gestärkt: Im Zuge der Verhandlungen sowie durch das Wahlrecht des Patienten bei der Auswahl seines Versorgers. Ist dieser unzufrieden mit seinem Versorger, der Beratung oder Produktauswahl, so kann er diesen wechseln.

In Ausschreibungsverträgen ist das regelmäßig ausgeschlossen«, so Bake. »Somit ermöglicht das Ausschreibungsverbot eine Wahlfreiheit bei der Hilfsmittel-Versorgung, die gleichzeitig zu einem Qualitäts- und Leistungswettbewerb führen wird. Bei Ausschreibungen droht dagegen nur ein negativer Preiswettbewerb«, sagte Bake.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Verbot von Ausschreibungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelt werden, das sich gerade in der Beratung im Bundestag befindet.

Streit um Ausschreibungen

Die Initiative Faktor Lebensqualität und einige Betroffenen-Verbände beklagen seit längerer Zeit, dass mehrere Krankenkassen die Hilfsmittel-Versorgung ausgeschrieben haben, obwohl dies im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) untersagt wurde. Nach Ansicht der Initiative Faktor Lebensqualität sind Ausschreibungen im Inkontinenz- und Stoma-Bereich nicht zulässig, weil sie einen hohen Dienstleistungsanteil haben und daher nach dem HHVG gar nicht ausschreibungsfähig sind.

Kontakt:
Initiative Faktor Lebensqualität

Pressekontakt
Kampagnenbüro Initiative Faktor Lebensqualität

c/o Fischoeder Kommunikationsberater
Kadettenweg 6
12205 Berlin
Tel: +49 30 28044697
Email: cf@christof-fischoeder.de
Web: www.fischoeder-kommunikationsberater.deExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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