Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von »Verbandmitteln« und »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung«

Am 16.08.2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV ) in Kraft getreten – und damit die Neuregelungen zur Verbandmitteldefinition. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.08.2020, eine Abgrenzung von »Verbandmitteln« zu »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung« durch eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vorgenommen. Der Beschluss ist am 02.12.2020 in Kraft getreten. Mehr lesen