Krankenhaus

Einsatz und Erstattung von Medizinprodukten im stationären Bereich

Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, das bedeutet hier sind neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden grundsätzlich einsetzbar, solange Sie vom G- BA nach §137 c SGB nicht ausgeschlossen wurden. In der Regel werden die Produkte über das Fallpauschalensystem abgegolten. Ausgenommen von der Erstattung sind Anlagegüter, die über die duale Krankenhausfinanzierung refinanziert werden.
Vertiefende Einblicke geben Ihnen unsere Veranstaltungen in der "BVMed-Akademie".
  • Pressemitteilung
    27.02.2020
    Intensivstation mit modernster Medizintechnik

    Der BVMed hat einen 5-Punkte-Plan veröffentlicht, um die Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten im Krankenhaus zu gewährleisten. Das Papier, das vom Arbeitskreis Krankenhausmarkt des BVMed erarbeitet wurde, beschreibt notwendige Handlungsfelder und Lösungsansätze, um Patientensicherheit im Versorgungsprozess zu gewährleisten. Die BVMed-Experten sprechen sich unter anderem für qualitätsorientierte Versorgungsprozesse, die Rücknahme der Sachkostenkürzungen im DRG-System und Investitionen in technische Lösungen zur Entlastung des Klinikpersonals aus. Mehr

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    25.02.2020
    Innovations-Newsletter "Fortschritt erLeben" - Ausgabe Februar 2020

    Schwerpunkt: Die Zukunft der Telemedizin in Deutschland, Auf einen Blick: Hemmnisse für die MedTech-Entwicklung am Standort Deutschland, Aktivitäten der Initiative Download

  • Artikel
    25.02.2020

    Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat einen 5-Punkte-Plan veröffentlicht, um die Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten im Krankenhaus zu gewährleisten. Das Papier, das vom Arbeitskreis Krankenhausmarkt des BVMed erarbeitet wurde, beschreibt notwendige Handlungsfelder und Lösungsansätze, um Patientensicherheit im Versorgungsprozess zu gewährleisten. Die BVMed-Experten sprechen sich unter anderem für qualitätsorientierte Versorgungsprozesse, die Rücknahme der Sachkostenkürzungen im DRG-System und Investitionen in technische Lösungen zur Entlastung des Klinikpersonals aus. Mehr

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    25.02.2020
    BVMed-Herbstumfrage 2019: Hemmnisse für die MedTech-Entwicklung am Standort Deutschland

    Als größtes Hemmnis für den medizintechnischen Fortschritt bezeichnen 81 Prozent der BVMed-Unternehmen die zusätzlichen Anforderungen durch die MDR. Dabei geht es vor allem um die Pflicht zu umfassenden klinischen Daten und um längere Konformitätsbewertungszeiten durch Ressourcendefizite bei... Mehr

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    25.02.2020

    Lange Wartezeiten, Ärztemangel oder weite Entfernungen zum nächsten Spezialisten – für viele Patienten stellen diese Probleme heutzutage ein zunehmendes Dilemma dar. Der gegenwärtige Anstieg chronischer und multimorbider Erkrankungen verschärft diese Beeinträchtigungen, denn gerade diese Indikationen erfordern oft eine kontinuierliche Überwachung und Behandlung. Eine Antwort auf diese Herausforderung ist zweifelsohne der Ausbau und die flächendeckende Anwendung von telemedizinischen Lösungen. Mehr

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    25.02.2020

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  • Pressemitteilung
    03.02.2020
    Portraitbild Dr. Marc-Pierre Möll

    Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 26. Mai 2020 gilt, betrifft keine Produkte, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen oder Arztpraxen bereits verwendet werden oder sich in einem Lager befinden. Darauf weist der BVMed in einem Infoflyer "Anwendung und Status der neuen europäischen Verordnung über Medizinprodukte" hin. "Wir erhalten derzeit viele Anfragen aus den Krankenhäusern, Arztpraxen und von anderen Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten zum Stand der Umstellung auf den neuen Rechtsrahmen, der Verwendbarkeit von Bestandsprodukten und den Übergangsfristen. Deshalb wollen wir mit dieser Information Klarheit schaffen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mehr

  • Artikel
    03.02.2020

    Das diesjährige Münchner Klinik-Seminar dreht sich am 10. und 11. Februar 2020 um das noch nicht abgearbeitete Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von 2016 sowie weitere Reformvorschläge. Vertreter der großen Klinikverbände diskutieren dazu mit den Industriepartnern. Mehr

  • Pressemitteilung
    30.01.2020

    Das Selbstkostendeckungsprinzip in der Finanzierung der Krankenhauspflege, das vor einem Jahr mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt wurde, kann nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen, Berichterstatter seiner Fraktion für den Krankenhausbereich, nur eine Übergangsregelung sein. "Es muss möglich sein, die Pflege wieder in ein Gesamtsystem der DRG-Welt vernünftig einzubinden", sagte Riebsamen auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed in Berlin. Bewegung sieht Riebsamen auch in der Diskussion um die Finanzierung der Krankenhaus-Finanzierungskosten. Mehr

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    27.01.2020

    Zur Vereinfachung und Reduzierung der am Markt befindlichen Formate zur Übersendung von Absatz- und Umsatzinformationen wurde von den Einkaufsverbünden im Gesundheitswesen mit dem Health Care Sales Report (HCSR) ein einheitliches Format entwickelt. Die neue Version 2.1 ist nun veröffentlicht und steht unter hcsr.de kostenlos zur Verfügung. Mehr


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