Krankenhaus

Einsatz und Erstattung von Medizinprodukten im stationären Bereich

Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, das bedeutet hier sind neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden grundsätzlich einsetzbar, solange Sie vom G- BA nach §137 c SGB nicht ausgeschlossen wurden. In der Regel werden die Produkte über das Fallpauschalensystem abgegolten. Ausgenommen von der Erstattung sind Anlagegüter, die über die duale Krankenhausfinanzierung refinanziert werden.
Vertiefende Einblicke geben Ihnen unsere Veranstaltungen in der "BVMed-Akademie".

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