Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erstattung Hilfsmittel Hilfsmittel | Versorgung und Erstattung

Artikel27.07.2023

© BVMed Bild vergrößernHilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie z. B.:

  • Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel,
  • Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel,
  • technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.

Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse . Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

Zusätzlich konkretisiert die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere verbindliche Anspruchsvoraussetzungen auf Hilfsmittel, wenn sie erforderlich sind, um

  • eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen oder
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Ver¬schlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei Pflegebedürftigkeit gilt der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 33 SGB V fort, unabhängig davon, in welchem Umfang eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist.

Vertiefende Einblicke gibt das MedInform-Seminar "Erstattung und Kostenübernahme von Medizinprodukten durch die GKV" - die nächsten Termine finden Sie hier.

Gesetzliche Zuzahlungsregelung für Hilfsmittel
Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse zu leisten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Sonderzuzahlungsregelung von 10 % des Erstattungsbetrages, höchstens jedoch 10 € im Kalendermonat.

Beschränkung der Zuzahlungspflicht (Belastungsgrenze)
Gesetzlich Versicherte haben während eines Kalenderjahres nur Zuzahlungen in Höhe von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Für chronisch Kranke beträgt diese Grenze nur 1 %. Bei Überschreiten der Grenze kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Wichtige Informationen für den niedergelassenen Arzt

  • Hilfsmittel können zu Lasten der GKV verordnet werden und fallen nicht in die Richtgröße.
  • Auf dem Muster 16 ist das Kennzeichen 7 anzukreuzen.
  • Grundsätzlich ist die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7stellige Positionsnummer anzugeben. Begründet kann im Einzelfall ein konkretes Hilfsmittel (10stellige Positionsnummer oder Produktname) verordnet werden.
  • Hilfsmittel sind getrennt von Arznei-, Verband- und Heilmitteln zu verordnen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen führt das Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Verzeichnis ist nicht abschließend.Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Hinweis: Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden!
Heilmittel sind von speziell ausgebildeten Therapeuten erbrachte medizinische Dienstleistungen, wie physikalische und podologische Therapien, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Elektrisches Rollstuhl-Zuggerät für Gehbehinderte

    BSG zu Hilfsmitteln
    Hilfsmittel für Gehbehinderte: Bundessozialgericht ändert Rechtsprechung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Hilfsmittelversorgung für Gehbehinderte verbessert. Nach drei neuen Urteilen (Az. B 3 KR 13/22 R und weitere) müssen die Krankenkassen künftig häufig auch leistungsfähigere Hilfsmittel als bislang bezahlen – je nach örtlichen Gegebenheiten.

    Artikel23.04.2024

    Mehr lesen
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    BVMed-Whitepaper Hilfsmittelversorgung fordert Anspruch auf Therapieberatung und -management

    „Der steigende Bedarf an ambulanter Versorgung bedarf einer gezielten, therapiebezogenen Beratung und Behandlung der Betroffenen sowie flexibel agierende Versorgungsstrukturen und -netzwerken. Dabei ist die Einbeziehung aller qualifizierten Fachkräfte, die dem ambulanten Markt zur Verfügung stehen, sowie der Abbau verzichtbarer bürokratischer Hürden essenziell“, so BVMed-Geschäftsführer...

    Pressemeldung11.03.2024

    Mehr lesen
  • Homecare
    BVMed: ePA-Zugriffsrechte im Hilfsmittelbereich nachbessern

    Die Bundesregierung hatte sich zuletzt im Bundestag auf eine mündliche Frage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU) zu Zugriffsrechten für Gesundheitshandwerke geäußert. In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Edgar Franke, heißt es: „Die für die Gesundheitshandwerke zentrale Anwendung der TI ist das elektronische Rezept, E-Rezept,...

    Pressemeldung15.02.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Market Access | Innovationen nach §§ 137 c, e und h

    Was bedeuten die gesetzlichen Veränderungen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) und für die Erprobungsregelung für Medizinprodukte-Unternehmen? Inzwischen haben mehrere Anbieter Anträge beim G-BA eingereicht und müssen entscheiden, ob sie die Erprobungsstudie selbst durchführen oder diese dem G-BA überlassen. Das Seminar gibt praktische Einblicke in den Ablauf des...

    Seminardigital
    16.05.2024 10:00 - 12:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: Market Access für Innovationen nach §§ 137 c, e und h
  • Hilfsmittel
    Hilfsmittel-Seminar | Moderne Hörgeräteversorgung

    Seminardigital
    06.06.2024 10:00 - 13:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Hilfsmittel-Seminar | Moderne Hörgeräteversorgung
  • Seminar
    Wie verdienen niedergelassene Ärzte un Ärztinnen ihr Geld?

    Leistung, Vergütung und Abrechnung in der ambulant-ärztlichen Versorgung Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist der Leistungskatalog („Vergütungsbibel“) für niedergelassene Ärzt:innen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Heterogenität im Bereich der medizinischen Sachgüter erfordert oftmals eine ausführliche Beratung von Ärzt:innen zu den unterschiedlichen...

    Seminaron-site
    Berlin, 18.06.2024 09:30 - 16:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Hilfsmittel

    Zur Veranstaltung: Wie verdienen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ihr Geld?

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen