Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

BVMed für klare Fristen und stärkere Beteiligungsrechte

Der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) entscheidet über die Verfügbarkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien für die GKV-Versicherten und damit über die Versorgungsinhalte von 90 Prozent der deutschen Bevölkerung im Krankheitsfall. Daher sind für die Entscheidungen des G-BA höchste Anforderungen an die gesellschaftliche Legitimation zu stellen.

Als wesentlicher Beteiligter im Gesundheitssystem muss die Medizintechnologie-Industrie in die Prozesse aktiv eingebunden werden. Zudem sind klare Rahmenbedingungen, wie Antragsverfahren, Fristen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Rechtswege und Strukturen im G-BA zu etablieren.

Im Koalitionsvertrag von Ende 2013 sieht der BVMed dazu positive Ansätze. So sollen die Die Methodenbewertungsverfahren des G-BA für Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse "regelmäßig nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen" sein. Die Verfahren des G-BA sollen damit deutlich beschleunigt werden. Das begrüßen wir sehr. Nur so kann beispielsweise gewährleistet werden, dass die Erprobungsregelung dazu beitragen kann, den Zugang von Innovationen in den ambulanten Bereich zu beschleunigen.

Zuvor waren bereits mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012 die Beteiligungsrechte der Medizinprodukteindustrie und deren Verbände an Beratungen des GBA gestärkt worden, insbesondere bei Methodenbewertungen. Der BVMed wurde vom GBA als eine für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen aufgenommen.
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