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 - Digitalstrategie BVMed-Stellungnahme zum KHPflEG | Sinnvolle Fristverlängerungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält die im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) geplanten neuen Fristen für die Umsetzung der einzelnen Projekte für den Aufbau der Telematikinfrastrukur (TI) aufgrund der teilweise enormen Verzögerungen für sinnvoll. „Damit wird allen Beteiligten ein deutlich realistischeres Projekt- und Prozessmanagement ermöglicht“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed weist in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des KHPflEG allerdings darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der Interoperabilitätsvorgaben durch die Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten (§ 374a SGB V) ebenfalls entsprechend verschoben werden muss. Der KHPflEG-Entwurf enthält Regelungen zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 22.08.2022, 63/22

© AdobeStock @everythingpossible Da der Gesetzentwurf neue Fristen zur Erstellung des „MIO DIGA Device Toolkits“ (§ 355 SGB V) vorgibt, müsse es auch bei den Fristen zur Umsetzung der Interoperabilitätsvorgaben neue Vorgaben geben, „da den Herstellern kaum noch Zeit bleiben würde, die Vorgaben fristgerecht zu erfüllen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Bild herunterladen Der BVMed begrüßt insbesondere die Verschiebung der Pflichten im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA, § 139e SGB V). „Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der erst kürzlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten Technischen Richtlinien (TR) zur Sicherheit von DiGAs, für deren Umsetzung teilweise noch nicht die richtigen Rahmenbedingungen bestehen. Eine fristgerechte Erfüllung wäre für die DiGA-Hersteller daher kaum möglich gewesen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Da der Entwurf einen besonderen Fokus auf Krankenhäuser legt, gibt der BVMed in seiner Stellungnahme zudem Hinweise für weitere zeitliche Anpassungen beim Thema Qualitätsverträge und zum Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Beim letzten Punkt hebt der BVMed hervor, dass mit den Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf die aktuellen Herausforderungen für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in der Bewältigung der Anträge eingegangen wird. “Rund die Hälfte des Förderzeitrahmens für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist vorbei. Bislang wurde weniger als die Hälfte der Förderanträge bewilligt. Zahlreiche Einrichtungen warten somit immer noch auf die Bewilligung ihres Fördervorhabens. Es deutet sich ein Antragsstau an, der es den Krankenhäusern und deren Projektpartnern schwer machen wird, die Projekte bis Ende 2024 final umsetzen zu können”, so Natalie Gladkov. Deshalb plädiert der BVMed für eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums für die Projektvorhaben bis Ende 2025.

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