Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Digitale Gesundheitsanwendungen BfArM gibt 5 Tipps für DiGA-Antragssteller

Artikel05.10.2021

© AdobeStock 288241140 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchte DiGA-Hersteller dabei unterstützen, das Fast-Track-Verfahren erfolgreich zu durchlaufen und hat die wichtigsten Tipps dafür zusammengefasst. Dabei fordert das BfArM die Hersteller vor allem dazu auf, vor der Antragsstellung Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen, um gemeinsam mögliche Herausforderungen ansprechen zu können und eventuelle Lücken noch vor dem Verfahrensstart zu schließen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet, dass eine hohe Anzahl der Anträge im Fast-Track-Verfahren zurückgezogen werden. Dies würde zeigen, dass es an der ein oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf gibt. Das soll nun geändert und DiGA-Hersteller dabei unterstützt werden, das Fast-Track-Verfahren erfolgreich zu durchlaufen.

Allein zu den DiGA seien dafür bisher rund 230 Beratungsgespräche geführt worden. Frau Dr. Wiebke Löbke, Leiterin des Innovationsbüros des BfArM, erklärt: „Eine spannende Aufgabe, von der nicht nur die Antragsteller profitieren, sondern auch wir“. Viele der Rückmeldungen in dem Prozess seien bereits in den Anforderungskatalog des Gesetzgebers eingeflossen. „Wir arbeiten gemeinsam dafür, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Daher haben wir alle ein Interesse daran, dass die Hersteller ihre Anwendungen am Ende auch im Verzeichnis listen können.“, so Dr. Löbke.

Tipps des BfArM für das Fast-Track-Verfahren

1. Reden hilft: Schon vor Antragstellung die Beratungsangebote des BfArM nutzen

Antragsteller, die frühzeitig vor Antragstellung das Gespräch mit dem BfArM suchen, haben insgesamt eine deutlich höhere Qualität der Antragsunterlagen. Daher fordert das BfArm die Antrasteller dazu auf, Fragen an sie zu stellen und zum Beratungsgespräch zu kommen, um gemeinsam mögliche Herausforderungen schon im Vorfeld des Antrags ansprechen zu können. Gerade mit Blick auf die Fristen im DiGA-Fast-Track sei das besonders wichtig. Denn so gibt es die Möglichkeit, eventuelle Lücken, die mitunter sogar erst im Dialog deutlich werden, schon vor dem Start des Verfahrens zu schließen. Die meisten Hersteller, die ihren Antrag zurückgezogen haben, nannten als Grund, dass sie mehr Zeit zur Vorbereitung benötigen und dann einen neuen Antrag stellen werden. Auch hier bietet das BfArM Unterstützung. Wer sich darauf vorbereitet, seine Unterlagen noch einmal einzureichen, kann sich ebenfalls vom BfArM umfangreich beraten lassen – zu allen Aspekten des Verfahrens.

2. Fristen im Blick behalten – die Uhr tickt

Das Fast-Track-Verfahren dauert maximal drei Monate. Anders als in den Arzneimittel-Zulassungsverfahren gibt es hier keine Möglichkeiten eines sogenannten „Clock-stop“, das heißt, dass die Fristen im laufenden Verfahren nicht mehr angehalten werden können. Das kann zu einer Herausforderung werden. Etwa, wenn erst während des Verfahrens klar wird, dass Daten oder andere Informationen nachgeliefert werden müssen. Wenn der Hersteller solche Mängel nicht innerhalb der verbindlichen Bewertungsfrist beheben kann, gibt es für das BfArM keine Möglichkeit, diese DiGA in das Verzeichnis aufzunehmen – auch nicht vorläufig. Umso wichtiger Tipp 1.

3. Bedeutung der Evidenz: Immens

Das BfArM berichtet, dass vor allem in Punkto Evidenz die eingereichten Anträge sehr unterschiedliche Qualität haben. Am Anfang steht hier die Frage nach der Art des Antrags: Geht es um die vorläufige Aufnahme zur Erprobung? Oder soll die DiGA dauerhaft in die Liste aufgenommen werden?

Bei der vorläufigen Aufnahme zur Erprobung spielt die systematische Datenauswertung eine zentrale Rolle. Sie stellt die plausible Begründung für die Versorgungsverbesserung dar. Die Evaluationskonzepte können dabei meistens kurzfristig angepasst werden – also auch im laufenden Bewertungsverfahren. Bei diesen Anträgen hat der BfArM verschiedene Probleme beobachtet: Zum Beispiel waren Beobachtungszeiträume für eine systematische Datenauswertung deutlich zu kurz. Oder es wurden positive Versorgungseffekte ausgesprochen, die aber durch die Datenauswertung gar nicht adressiert wurden. Und wenn Probandenzahlen im niedrigen einstelligen Bereich liegen, ist das ebenfalls unzureichend. Ein weiterer Grund, der zur Rücknahme von Anträgen zur vorläufigen Aufnahme führte: Die DiGAV gibt vor, dass der systematischen Datenauswertung Erhebungen mit der DiGA selbst zugrunde liegen müssen. Sich hierzu allein auf andere DiGA oder Veröffentlichungen zu beziehen, reicht an dieser Stelle nicht aus.

Bei Anträgen auf dauerhafte Aufnahme ist ein zentrales Problem, dass ältere Studien nicht für den Zweck eines Health Technology Assessments konzipiert wurden. Sie wiesen erhebliche Limitationen auf oder konnten keinen konfirmatorischen Nachweis zeigen. Hier fehlten zum Beispiel Dokumente wie das Studienprotokoll, die wichtige Infos z.B. zu Präspezifizierungen liefern, unabdingbar sind.

Dies alles sind Aspekte, die das BfArM mit den Herstellern schon im Vorfeld besprechen kann. So haben sie Zeit, ihren Antrag optimal vorzubereiten.

4. Studien: Vor allem beim medizinischem Nutzen sind RCT meist am besten geeignet

Um einen positiven Versorgungseffekt nachzuweisen, ist für die DiGA ein retrospektiver Vergleich grundsätzlich die Mindestanforderung. Zu den aktuell im Verzeichnis gelisteten DiGA wurden ausschließlich, oder zumindest als „primäre“ Datengrundlage für die Bewertung randomisierte kontrollierte Studien (RCT) vorgelegt.

In den Beratungen sei dieses Bild noch bestätigt worden: Die RCT sind in den meisten Fällen das Design, das sich für den geplanten Nachweis am besten eignet und daher auch von den Herstellern direkt von Beginn an vorgesehen ist.

Was der BfArM bislang selten sieht, sind retrospektive Datenauswertungen. Die DiGAV sagt hier aber ganz deutlich, dass diese möglich sind, wenn damit die Hypothesen bestätigt werden können. Versorgungsdaten sind hier auch grundsätzlich in verschiedenen Konstellationen heranziehbar, zum Beispiel in Form historischer Kontrollgruppen.

Auch intraindividuelle Vergleiche können im Antrag herangezogen werden. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass der Effekt auch tatsächlich auf die DiGA und nicht zum Beispiel bei einer Allergie-App auf Jahreszeiteffekte zurückzuführen ist.

Für den Nachweis eines medizinischen Nutzens sieht das BfArM bisher aber tatsächlich eher die RCT. Er geht davon aus, dass der Fast-Track-Bewertung in Zukunft auch vermehrt Versorgungsdaten aus dem „realen Versorgungskontext“ zugrunde gelegt werden, vor allem, wenn es um Nachweise zu Verfahrens- und Strukturverbesserungen geht.

5. Ganzheitlich denken – den Blick auch auf Interoperabilität, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit richten

Interoperabilitäts-Parameter sind wichtige Aspekte, die von der Idee bis zur praktischen Umsetzung mit im Fokus stehen sollten - neben den positiven Versorgungseffekten, Datenschutz und Informationssicherheit. Denn DiGA sind nicht isoliert zu betrachten, sondern sollen sich perspektivisch nahtlos in das zunehmend vernetztere digitale Ökosystem einbinden. Und dabei nicht nur mit Hardwarekomponenten, wie Blutzuckermessgeräten o.ä., sondern beispielsweise mit der elektronischen Patientenakte interagieren können. Barrierefreiheit und Usability sind für die Anwender und Patienten von großer Bedeutung – was dabei mit Blick auf die DiGA zu beachten ist, ist zum einem im DiGA-Leitfaden allgemein dargelegt. Und was das im Einzelfall für eine konkrete DiGA bedeutet, das können die Hersteller ganz konkret mit dem BfArM besprechen, siehe Tipp 1.

Quelle: Blog des BfArM, 05. Oktober 2021Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Datennutzung
    Eine Hürde weniger für ePA und Forschung: Digitalgesetze im Bundesgesetzblatt erschienen

    Das Digitalisierungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind im Bundesgesetzblatt veröffentlich und damit am 25. März 2024 in Kraft getreten, berichtet Ärzte Zeitung Online. Der SPD-Digitalisierungspolitiker Matthias Mieves findet: Die elektronische Patientenakte funktioniert nur gut befüllt. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten...

    Artikel26.03.2024

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    MdB Mieves beim BVMed: „Mit dem Registergesetz einen neuen Datenschatz heben“

    Das Feedback auf das Digitalgesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) bezeichnete der SPD-Abgeordnete als positiv. Auch die Einführung des eRezepts habe „im Großen und Ganzen gut funktioniert, auch wenn es an mancher Stelle noch etwas ruckelt“. Damit bleibe der Gesetzgeber aber nicht stehen. Mieves kündigte für dieses Jahr noch das Gesetz zur Digitalagentur sowie das...

    Pressemeldung14.03.2024

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen

    Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem...

    Artikel06.02.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Artificial Intelligence Act | MDR trifft KI!

    Schon heute fließen KI-Elemente (Künstliche Intelligenz) in Medizinprodukte ein. Die Entwicklung medizinischer Software unterliegt dabei den strengen Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR). In Zukunft wird bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Medizinprodukten auch der Artificial Intelligence Act (AIA) als neue horizontale Regulierung von KI in der EU eine wichtige Rolle spielen.

    Seminardigital
    17.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Artificial Intelligence Act | AIA
  • Webinarreihe
    DiGA-Days | Fit for DiGA

    Rund drei Jahre nach erster Listung im BfArM-Verzeichnis geht die DiGA-Reise weiter. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Neuerungen im „Fast-Track“-Verfahren mit sich und erlaubt die Integration von digitalen Medizinprodukten der Risikoklasse IIb als DiGA. Damit wird ein schneller Zugang für neue Innovationen in die Gesundheitsversorgung ausgeweitet.

    Seminardigital
    24.09.2024 10:00 Uhr - 26.09.2024 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: DiGA-Days | Fit for DiGA

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen