E-Health-Gesetz
E-Health in der vertragsärztlichen Versorgung
Berlin, 27.07.2017|
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) trat am 29. Dezember 2015 in Kraft und hat das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnologien in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren. Künftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.
Der BVMed informiert in seinem Newsletter "MedTech-Ambulant" vom 27. Juli 2017 über die Inhalte des Gesetzes und dessen Bedeutung für die vertragsärztliche Versorgung.
Das Gesetz beinhaltet u. a. folgende Punkte:
- Medikationsplan
- Telemedizinische Anwendungen
- Elektronischer Arztbrief
- Digitalisierung vereinbarter Vordrucke
- Notfalldatenmanagement
- Aktualisierung der Versichertendaten
- Praxisverwaltungssystem
- Elektronische Patientenakte.
-
Weitere Artikel zum Thema
-
BVMed zum Datennutzungsgesetz (GDNG): „Solide Ansätze für MedTech-Entwicklungen“
Der BVMed sieht im Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) solide Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland fördern können. „Der Gesetzentwurf stellt erste Weichen für eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten. Der BVMed begrüßt insbesondere die Tatsache, dass der Zweck der Forschung für die Nutzung von Daten anstelle des Akteursbezugs in den Vordergrund gestellt wird“, heißt es in der Stellungnahme des deutschen MedTech-Verbandes.
Mehr
-
BVMed bei der Anhörung zum Digital-Gesetz: „DiGA-Regelungen müssen innovationsfreundlicher werden“
Der BVMed begrüßt zur Anhörung des Digital-Gesetzes (DigiG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages „die klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter Maßnahmen“. Dazu gehören die Einführung der Opt-Out-Möglichkeit zur elektronischen Patientenakte (ePA), Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität oder die Benennung von Telemonitoring als weitere Versorgungsmöglichkeit. „Die angedachten überkomplexen DiGA-Regelungen sollten allerdings innovationsfreundlicher ausgestaltet werden, um das Potenzial von digitalen Lösungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung besser zu nutzen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Mehr
-
Uniklinika: Mit Digitalgesetzen lassen sich entscheidende Weichen stellen
Deutschlands Universitätsklinika erwarten von den geplanten Digitalgesetzen der Bundesregierung „entscheidende“ Weichenstellungen für die Patientenversorgung. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird dadurch einen dringend erforderlichen Schub erhalten“, sagte VUD-Generalsekretär Jens Bussmann der Ärzte Zeitung.
Mehr