Corona

Lauterbach: Einrichtungsbezogene Impfpflicht steht nicht zur Disposition

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona­impfpflicht an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Men­schen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte Lauterbach. Die einrichtungs­bezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition.

Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in den Krankenhäusern und der Pflege.

Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift seit Mitte März 2022. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden.

Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag hatte die Debatte jüngst erneut Fahrt auf­genommen. Unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teilimpfpflicht.

Quelle: dpa/aerzteblatt.de vom 3. Mai 2022
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