Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Telemonitoring EBM-Ziffern stehen: Telemonitoring zu Herzinsuffizienz kann starten Deutsches Ärzteblatt Online vom 25. Januar 2022

Artikel27.01.2022

© Biotronik Arztpraxen können Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz jetzt telemedizinisch versor­gen. Die entsprechenden Abrechnungsziffern sind im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorge­sehen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

Das Telemonitoring kann bei Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III und einer ver­ringerten Pumpleistung des Herzens erfolgen, die bereits mit einem implantierten kardialen Aggregat behandelt werden. Es ist auch möglich bei Personen ohne ein solches Implantat, die wegen einer kardi­alen Dekompensation in den vergangenen zwölf Monaten im Krankenhaus versorgt werden mussten.

Bei dem neuen Versorgungsangebot erheben implantierte kardiale Aggregate medizinische Daten, zum Beispiel Defibrillatoren. Externer Geräte wie Waage, EKG- und Blutdruckmessgerät erfassen zudem Ge­wicht, Blutdruck, elektrische Herzaktion sowie Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand. Dies ermöglicht beim Telemonitoring eine möglichst lückenlose Betreuung der Patienten.

Hierzu arbeiten Ärzte, die die Patienten primär behandeln – zum Beispiel Hausärzte, Kardiologen, Pneu­mo­logen – eng mit einem telemedizinischen Zentrum (TMZ) zusammen. Das ärztliche TMZ ist unter an­derem für das Datenmanagement und die technische Ausstattung der Patienten zuständig – nach Ab­stimmung im Vertretungsfall auch für die Aufgaben des behandelnden Arztes.

„Die Aufgaben des TMZ können ausschließlich Kardiologinnen und Kardiologen übernehmen, die be­stimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen“, informiert die KBV. Die genauen Modalitäten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember 2020 in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versor­gung definiert.

Zur Abrechnung des Telemonitorings wurden mehrere neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Alle Leistungen werden extrabudgetär und damit zu festen Preisen honoriert.

Haus­ärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kardiologen, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen und Pneu­mologen können danach für die Indikationsstellung und Aufklärung die neuen GOP 03325, 04325 be­ziehungsweise 13578 (65 Punkte / 7,32 Euro) abrechnen.

Für die weitere Betreuung im Rahmen des Telemonitorings erhalten sie einmal im Quartal eine Zusatz­pauschale (GOP 03326, 04326 beziehungsweise 13579), die mit 128 Punkten (14,42 Euro) bewertet ist. Die Höhe der Vergütung hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember 2021 gegen die Stim­men der KBV festgelegt. Die KBV hatte eine deutlich höhere Vergütung gefordert.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 25. Januar 2022Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Datennutzung
    Eine Hürde weniger für ePA und Forschung: Digitalgesetze im Bundesgesetzblatt erschienen

    Das Digitalisierungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind im Bundesgesetzblatt veröffentlich und damit am 25. März 2024 in Kraft getreten, berichtet Ärzte Zeitung Online. Der SPD-Digitalisierungspolitiker Matthias Mieves findet: Die elektronische Patientenakte funktioniert nur gut befüllt. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten...

    Artikel26.03.2024

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    MdB Mieves beim BVMed: „Mit dem Registergesetz einen neuen Datenschatz heben“

    Das Feedback auf das Digitalgesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) bezeichnete der SPD-Abgeordnete als positiv. Auch die Einführung des eRezepts habe „im Großen und Ganzen gut funktioniert, auch wenn es an mancher Stelle noch etwas ruckelt“. Damit bleibe der Gesetzgeber aber nicht stehen. Mieves kündigte für dieses Jahr noch das Gesetz zur Digitalagentur sowie das...

    Pressemeldung14.03.2024

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen

    Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem...

    Artikel06.02.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Artificial Intelligence Act | MDR trifft KI!

    Schon heute fließen KI-Elemente (Künstliche Intelligenz) in Medizinprodukte ein. Die Entwicklung medizinischer Software unterliegt dabei den strengen Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR). In Zukunft wird bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Medizinprodukten auch der Artificial Intelligence Act (AIA) als neue horizontale Regulierung von KI in der EU eine wichtige Rolle spielen.

    SeminarDigital
    17.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Artificial Intelligence Act | AIA
  • Webinarreihe
    DiGA-Days | Fit for DiGA

    Rund drei Jahre nach erster Listung im BfArM-Verzeichnis geht die DiGA-Reise weiter. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Neuerungen im „Fast-Track“-Verfahren mit sich und erlaubt die Integration von digitalen Medizinprodukten der Risikoklasse IIb als DiGA. Damit wird ein schneller Zugang für neue Innovationen in die Gesundheitsversorgung ausgeweitet.

    SeminarDigital
    24.09.2024 10:00 Uhr - 26.09.2024 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: DiGA-Days | Fit for DiGA

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen