Moderne Wundversorgung
Gesetzentwurf zum GVWG: Nun zwei Jahre Zeit für Nutzennachweis?
ÄrzteZeitung Online vom 17.12.2020
Neu-Isenburg, 17.12.2020|
Im Gesetzentwurf zum GVWG strebt die Bundesregierung eine längere Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte an – und einen neuen Stichtag.
Der Widerstand der Anbieter moderner Wundversorgungsprodukte gegen eine einjährige Frist, um dem GBA gegenüber für bestimmte silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen einen Nutzennachweis zu erbringen, trägt offenbar erste Früchte. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) will die Bundesregierung den Herstellern nun eine zweijährige Übergangsfrist einräumen, statt der bisher vorgesehenen 12 Monate. Somit hätten die Anbieter nun bis zum 1. Dezember 2022 Zeit, im Sinne des entsprechenden GBA-Beschlusses zu Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung den Nutzennachweis zu erbringen, der Voraussetzung für die Erstattung ist. Die entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 31.
Ebenfalls geändert hat sich im Gesetzentwurf der Stichtag für die betroffenen Produkte. Aktuell sieht die Regelung vor, dass moderne Wundversorgungsprodukte, die vor dem 11. April 2017 am Markt eingeführt wurden, von der einjährigen Übergangsfrist profitieren. Die neueren Produkte sind direkt aus der Erstattungsfähigkeit gefallen.
Ebenfalls in Paragraf 31 soll nun laut Entwurf geregelt werden, dass die Übergangsfrist mit dem Stichtag des Inkrafttretens der GBA-Richtlinie, also dem 2. Dezember 2020, wirksam wird.
Quelle:
ÄrzteZeitung Online vom 17.12.2020
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