eHealth
BVMed-Newsletter "MedTech Ambulant" zu E-Health in der vertragsärztlichen Versorgung
01.08.2017|60/17|Berlin|
Der BVMed informiert in der aktuellen Ausgabe seines Newsletters "MedTech Ambulant" über die Inhalte des E-Health-Gesetzes und dessen Bedeutung für die vertragsärztliche Versorgung. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) trat am 29. Dezember 2015 in Kraft und hat das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnologien in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren. Künftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.
Das Gesetz beinhaltet u. a. die Punkte Medikationsplan, telemedizinische Anwendungen, Aktualisierung der Versichertendaten sowie die elektronische Patientenakte.
Im Rahmen des E-Health-Gesetzes werden elektronische Arztbriefe seit dem 1. Januar 2017 finanziell gefördert. Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) ermöglicht eine schnelle und sichere Übermittlung medizinischer Informationen unter Klinik-, niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Anlagen, wie Befunde oder auch bewegte Bilder, können zusammen mit dem eArztbrief versendet werden. Der Empfänger kann den eArztbrief direkt digital in seine Patientenakte übernehmen. Erstellung, Versand und Übernahme des individuellen Arztbriefes funktionieren ohne Medienbrüche und ohne Zeitverzögerung. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen sind alle drei Schritte einzeln erfasst. Mehr zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und zum Datenaustausch über Standardschnittstellen im aktuellen Newsletter "MedTech Ambulant". Download unter:
www.bvmed.de/medtech-ambulant.
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