Ausschreibungen

BVMed: "Ausschreibungsverbot ist der richtige Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung"

Bundestag beschließt TSVG

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat das heute im Bundestag beschlossene Verbot von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich als "richtigen Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung" bezeichnet. Der Verband hatte in den letzten Jahren wiederholt einen stärkeren Qualitäts- statt Preisfokus gefordert und darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen insbesondere in sensiblen Homecare-Bereichen der Patientenversorgung kein geeignetes Mittel sind. Das Ausschreibungsverbot ist heute als Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Bundestag beschlossen worden.

Das TSVG stellt gesetzlich klar, dass Hilfsmittelverträge durch Verhandlungen (§ 127 Abs. 2, 2a SGB V) abzuschließen sind. "Open House"-Vertragskonstrukte, wie sie von einigen Krankenkassen verwendet wurden, sind damit im Hilfsmittelbereich explizit ausgeschlossen.

"Der heutige Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sicherstellung einer qualitativen Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung auf der Grundlage eines Qualitätswettbewerbs anstelle des bisherigen Preiswettbewerbs", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Qualitätsorientierte Verträge müssten nun auf Grundlage von Verhandlungen "auf Augenhöhe" abgeschlossen werden und verbindliche Qualitätsmindestanforderungen zu Qualifikation, Produkt und Dienstleistung enthalten.

Bis zuletzt hatten einzelne Krankenkassen Hilfsmittel-Versorgungen auch in dienstleistungsintensiven Bereichen ausgeschrieben, obwohl dies im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) untersagt wurde. Zudem hatte das HHVG eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätsfaktoren vorgesehen. Auch dies wurde von einzelnen Krankenkassen nicht ausreichend umgesetzt. "Daraus hat der Gesetzgeber nun die richtigen Konsequenzen gezogen", so Schmitt. "Das Verbot von Ausschreibungen wird Patienten nutzen, weil sie sich damit auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, die gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leistet."
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