Telemonitoring
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz | BVMed: Vergütung der Infrastruktur klarstellen
08.04.2022|28/22|Berlin|
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt, dass das lang etablierte Telemonitoring mit kardialen Implantaten bei Patient:innen mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz nun von den Krankenkassen erstattet wird und seit dem 1. April 2022 eine entsprechende Qualitätssicherungs-Vereinbarung steht. Allerdings ist die Vergütung der notwendigen Infrastruktur, beispielsweise die Erstversorgung mit Transmittern, noch immer nicht geregelt. „Die Vergütung der notwendigen Infrastruktur der telemedizinischen Lösungen ist in den Beschlüssen des Bewertungsausschusses nicht ausdrücklich berücksichtigt worden. Wir benötigen daher schnellstmöglich eine Klarstellung des Bewertungsausschusses, um eine einheitliche, flächendeckende und zeitnahe Versorgung der Herzinsuffizienz-Patient:innen mit den erforderlichen Technologien zu erreichen“, fordert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
In einem Schreiben an den BVMed vom März 2022 hatte der Bewertungsausschuss darauf hingewiesen, dass im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) die Berechnungsfähigkeit der erforderlichen Transmitter zwar fehle, dies aber nicht dazu führe, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Transmitterkosten nicht übernehmen müssten. Allerdings sei hierfür eine Vereinbarung des Versicherten mit seiner Krankenkasse erforderlich, was in der Praxis zu Problemen führe, so der BVMed.
„Ohne externe Übertragungsgeräte und die notwendige Infrastruktur kann ein Telemonitoring von kardialen Implantaten nicht durchgeführt werden. Nach der Erfahrung unserer Mitgliedsunternehmen im Bereich der telemedizinischen Funktionsanalyse führt jedoch ein Verfahren, nach dem GKV-Versicherte individuell mit ihren Krankenkassen die Übernahme der Kosten zur telemedizinischen Anbindung im Einzelfall klären müssen, zu Versorgungsproblemen“, schreibt der BVMed an den Bewertungsausschuss. So gebe es bereits bei der telemedizinischen Funktionsanalyse einen nicht unerheblichen Teil von Krankenkassen, die sich unter Verweis auf die fehlende Berechnungsfähigkeit im EBM weigern, die Kosten zu übernehmen. Die Bereitstellung von telemedizinischen Lösungen im Einzelfall auf Grundlage individueller Kostenübernahmeanträge führe zudem zu einem hohen administrativen Aufwand für alle Beteiligten und zu zeitlichen Verzögerungen. „Wir brauchen hier eine einheitliche und flächendeckende Regelung“, so die BVMed-Forderung.
Der BVMed bietet daher den Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses einen Dialog an, „wie die Industrie und die Selbstverwaltung gemeinsam ein Verfahren etablieren können, mit dem eine einheitliche, flächendeckende und zeitnahe Versorgung der Herzinsuffizienz-Patient:innen mit den erforderlichen Technologien erreicht wird“.
Der BVMed repräsentiert rund 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 34 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
-
Weitere Artikel zum Thema
-
BVMed-Positionspapier | „Gezielte Präventionsstrategie beim Thema Infektionen erforderlich“
Der BVMed fordert einen stärkeren Fokus auf primäre Präventionsstrategien, um Patient:innen sowie ärztliches und nicht-ärztliches Fachpersonal in Deutschland vor nosokomialen Infektionen zu schützen. Der BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) beschreibt in seinem neuen Positionspapier „Präventionsstrategie zur Vermeidung von Infektionen“ Voraussetzungen und Maßnahmen für einen effektiven Infektionsschutz. Dazu gehören eine bessere Wissensvermittlung, ein Strategieplan in medizinischen Einrichtungen sowie die Einbindung von Produkten wie Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung.
Mehr
-
COVID-19 | Info-Blog
Im COVID-19-Info-Blog informiert der BVMed regelmäßig rund um die Coronavirus-Pandemie: Sie finden hier u. a. aktuelle Gesetzgebungen und Verordnungen zum Testen und Impfen von Branchenmitarbeitern, zum Reisen und zur Quarantäne, sowie Hinweise und Links zu Liquiditätshilfen und Förderprogrammen. Außerdem informieren wir über arbeitsrechtliche Fragen z. B. zu Kurzarbeit, Systemrelevanz, Arbeitsschutz und Betriebsabläufen.
Mehr
-
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz | BVMed und BNK schlagen Lösung für die Kostenerstattung der Übertragungsgeräte vor
Der BVMed und der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Bewertungsausschuss die Aufnahme einer Sachkostenpauschale für die sachgerechte Vergütung der externen Übertragungsgeräte (Transmitter) für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und der telemedizinischen Funktionsanalyse vorgeschlagen. Hintergrund: Da in fast 90 Prozent der Fälle die Krankenkassen die Transmitter nicht bezahlen würden, wird den betroffenen Patient:innen eine Therapieoption vorenthalten, die nachweislich die Mortalität senkt.
Mehr