Elektronische Patientenakte

Stellungnahme zum PDSG | BVMed für schnellstmögliche Integration weiterer Leistungserbringer

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientendatenschutz-Gesetzes (PDSG) die Einbindung weiterer Leistungserbringer wie Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen in die Telematikinfrastruktur (TI). So wie es einen detaillierten Zeitplan für die elektronische Gesundheitskarte gebe, sollte auch ein Zeitplan für die Anbindung der "sonstigen" Leistungserbringer aufgenommen werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Dies sei zwingend erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Apotheken zu verhindern, die bereits heute an die TI angebunden werden. Die Stellungnahme des BVMed kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzgeber mit den vorgesehenen Regelungen im PDSG weitere Schritte für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung unternimmt. Mit dem vorgesehenen Regelungsrahmen werde es jedoch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen Homecare-Unternehmen und Apotheken kommen, die ebenfalls mit Hilfsmitteln und weiteren Medizinprodukten versorgen. Obwohl die Einführung der digitalen Hilfsmittelverordnung bereits absehbar ist, sollen die Voraussetzungen zur technischen Anbindung der Homecare-Unternehmen an die TI erst in den kommenden Jahren geschaffen werden. "Es muss klargestellt werden, dass die Nutzung der TI für die Übermittlung digitaler Verordnungen von Hilfsmitteln und weiteren Medizinprodukten erst ab Einbindung der wesentlichen Marktteilnehmer – also mit diskriminierungsfreiem Zugang – erlaubt ist", so der BVMed.

Um die Chancen digitaler Verordnungen dennoch zügig nutzbar zu machen, setzt sich der BVMed dafür ein, dass nun die notwendigen Schritte eingeleitet werden, diese Leistungserbringer in die digitalen Strukturen zu integrieren. Dabei geht es dem MedTech-Verband vor allem um die Unternehmen, die Patienten ambulant mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und enteraler Ernährung sowie den zugehörigen Dienstleistungen versorgen.
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