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 - Hilfsmittel Rehacare 2022 | BVMed-Hilfsmittelforum: Rehatechnische Versorgung muss Teilhabe ermöglichen

„Die individuelle, bedarfsgerechte rehatechnische Versorgung ist Voraussetzung für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sie unterstützt Mobilität und Selbstbestimmung der Patient:innen“, beschreibt Juliane Pohl, BVMed-Expertin für ambulante Versorgung. Das diesjährige Hilfsmittelforum des BVMed auf der Rehacare am 15. September 2022 drehte sich um die notwendigen Schritte für eine adäquate Versorgung behinderter Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass zentrale Komponente einer passenden Versorgung der interdisziplinäre Austausch aller beteiligten Akteur:innen ist. Dazu gehören neben den Betroffenen und Angehörigen unter anderem Ärzt:innen, Pflegende, Physiotherapeut:innen, Hilfsmittelleistungserbringer und Krankenkassen. Nur so kann der individuelle Bedarf an Hilfsmitteln für behinderte Kinder und Erwachsene zielgerichtet und zeitgerecht abgedeckt werden. Zu dem Schluss kommen die Expert:innen des BVMed-Hilfsmittelforums.

PressemeldungDüsseldorf, 26.09.2022, 68/22

© BVMed Bild herunterladen Wie herausfordernd der Weg zur notwendigen Hilfsmittelversorgung einer behinderten Person sein kann, beschrieb Dr. Carmen Lechleuthner, Ärztin und Mutter eines behinderten fünfjährigen Kindes. Ihr Sohn Korbinian, der seit seiner Geburt aufgrund von schweren Hirnschäden körperlich stark eingeschränkt ist, sei tagtäglich auf Hilfsmittel und unterschiedliche Medikamente angewiesen. Dabei gab es in der Vergangenheit viele Hilfsmittel-Verordnungen, die angezweifelt wurden und zur Überprüfung an den Medizinischen Dienst (MD-Bund) gegeben wurden. Über 40 Gutachten liegen der Familie inzwischen vor. So wurde verfasst „nach Aktenlage“ in einem Gutachten: „Das Kind kann stehen“. „Dies ist jedoch nicht korrekt, mein Kind kann nicht stehen“, erklärt Lechleuthner. Es sei daher unabdingbar, dass bei einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst eine Begutachtung vor Ort stattfindet und dass die Gutachter:innen über die notwendige Expertise verfügen. Gutachtenverfahren in der Form, wie sie heute in der Hilfsmittelversorgung durchgeführt werden, bringen fachlich keinen Mehrwert, verzögern die Versorgung und verhindern damit die notwendige Förderung der betroffenen Menschen. Es müssen endlich Wege gefunden werden, die eine unverzügliche Versorgung ermöglichen.

Christiana Hennemann, Geschäftsführerin vom Aktionsbündnis rehaKIND, bestätigte: „Es ist nicht ausreichend, nach Aktenlage eine behinderte Person zu beurteilen, die ein Hilfsmittel benötigt“. Körperlich Behinderte würden eine individuelle, bedarfsgerechte und qualifizierte Versorgung „von allen Seiten“ benötigen. Wenn Betroffene in der Wachstumsphase des Lebens stecken, müssen sie besonders intensiv versorgt werden. Nur durch eine solche zielgerichtete und zeitgerechte Versorgung würden behinderte Kinder und Jugendliche in ihrem jeweiligen Entwicklungsalter leben und sich auch weiterentwickeln können. In der bisherigen Praxis könne dies derzeit nicht gewährt werden, die Prozesse seien ungeeignet.

Prof. Dr. med. Rüdiger Krauspe, ehemaliger Direktor der Klinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Düsseldorf, ergänzte: Qualitätsgesicherte Versorgung beginne schon vor dem ausgestellten Hilfsmittel-Rezept – wenn behinderte Kinder und Jugendliche durch ein medizinisch fachliches Netzwerk, darunter Ärzt:innen, Pflegefachkräfte, Physiotherapeut:innen und Hilfsmittelleistungserbringer oder bspw. durch ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), behandelt werden. „Diese Versorger agieren in der Regel gemeinsam und stimmen sich unter anderem auch zu den Verordnungen ab. Das heißt, eine interdisziplinäre Versorgung hat schon vor dem Ausstellen einer Verordnung begonnen“, so Krauspe. Einer Bewilligung und Kostenübernahme durch eine Krankenkasse sollte daher nichts im Wege stehen, schließlich werde der individuelle Bedarf bereits frühzeitig durch die behandelnden Ärzt:innen festgestellt. Auch in der sich anschließenden Podiumsdiskussion besteht Konsens: Insbesondere bei pädiatrischen Versorgungen in SPZ müssten die bestehenden bürokratischen Prozesse reduziert werden, um die geeignete Versorgung der jungen, sich im Wachstum befindenden Patient:innen zu gewähren. Insbesondere Genehmigungsverfahren und -praxis müssten dabei nochmals auf den kritischen Prüfstand.

Hennemann sieht die Notwendigkeit von solchen Kontrollen, allerdings sollte es oberste Priorität sein, die Betroffenen zeitnah und unverzüglich auf der Basis der Empfehlungen und Verordnungen der beteiligten Experten:innen zu versorgen, um Folgeschäden zu vermeiden. Denn: Eine fehlende oder in der Wachstumsphase verzögerte Versorgung könne unter anderem zu Fehlstellungen führen, die andere notwendige Behandlungen zur Folge hätten. Durchgeführte Versorgungen könnten dann jederzeit gerne im Rahmen von Stichproben- oder auch Auffälligkeitsprüfungen kontrolliert werden.

Welche bürokratischen Prozesse vonseiten eines Sanitätshauses durchlaufen werden müssen, damit Betroffene an ihre Hilfsmittel gelangen, beleuchtete Tobias Klein, Sanitätshaus Aktuell. Nicht nur Abstimmungen zur Genehmigung und Kostenübernahme mit der Krankenkasse würden dabei eine große Rolle spielen. Auch aktuelle Themen wie Lieferschwierigkeiten würden den Vorgang verzögern.

Das BVMed-Hilfsmittelforum zeigte auf: Die Versorgung von behinderten Kindern und Erwachsenen mit den für sie notwendigen Hilfsmitteln muss gemeinsam gestärkt werden. „Es ist nicht gewollt, mit dem Finger auf jemanden zu zeigen und nur zu meckern. Viele Versorgungen verlaufen oft gut“, so Hennemann. „Es ist jedoch wichtig, die bestehenden Versorgungslücken ausfindig zu machen und zu schließen“, schließt sie ab. Und auch hier besteht Konsens: Es gilt, dass alle an der Versorgung Beteiligten im Sinne eines funktionierenden Versorgungsprozesses stärker Vertrauen zueinander fassen. Genauso wichtig aber sei die Stärkung des Dialogs miteinander – ein Dialog über die richtige rehatechnische Versorgung, die damit Teilhabe ermöglicht.

Moderiert wurde das BVMed-Hilfsmittelforum von Bettina Hertkorn-Ketterer, Rechtsanwältin für Hilfsmittelleistungserbringer.

Der BVMed setzt sich mit seinem Fachbereich „Rehatechnische Versorgung für Mobilitätserhalt und Pflege“ für die Stärkung der rehatechnischen Versorgung ein.

Download Portrait Juliane Pohl

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