Healthcare Compliance

"Bewährte Versorgungsmodelle vor Korruptionsverdacht bewahren"

Referentenentwurf zu Korruption im Gesundheitssystem

Politisch gewünschte und sinnvolle Versorgungsformen im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich, beispielsweise beim Entlassmanagement von Patienten aus dem Krankenhaus, dürfen nicht durch die derzeit diskutierten Strafrechtsänderungen kriminalisiert werden. Das fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zum gestern (4. Februar 2015) vorgelegten Referentenentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. In Schreiben an das Gesundheits- und Justizministerium sowie an den Vorsitzenden des Bundestags-Gesundheitsausschusses spricht sich BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt für eine Klarstellung im Gesetz aus, dass sinnvolle Versorgungsmodelle im Sozialrecht nicht strafrechtsrelevant sind.

Konkret geht es um den im Referentenentwurf geplanten neuen Paragraphen 299a StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Der BVMed sieht die Gefahr, dass "bestehende hocheffiziente und qualitätsorientierte Kooperationen" beispielsweise im Bereich des Entlassmanagements von Patienten aus dem Krankenhaus künftig unterbleiben. Dies könne nicht im Interesse des Gesetzgebers sein und müsse verhindert werden.

Beim Entlassmanagement aus dem Krankenhaus geht es beispielsweise um die nahtlose Versorgung mit erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln oder um enterale Ernährung. "Zur Erreichung des Versorgungszieles ist die Kooperation von Leistungserbringern und Krankenhäusern unabdingbar", heißt es in dem BVMed-Schreiben. Bei einer entsprechenden Nachfrage der Patienten ist eine Empfehlung von verlässlichen Partnern des Krankenhauses üblich. Gerade auch im Kontext von Qualitätsleitlinien und speziellen Behandlungseinheiten ist die Kooperation mit qualifizierten Leistungserbringern obligatorisch. Das Krankenhaus kommt damit seiner Pflicht zum Entlassmanagement und der Hilfsmittel-Leistungserbringer seiner Beratungspflicht bei der Hilfsmittelversorgung nach. Es fließt dabei kein Geld zwischen Leistungserbringer und Krankenhaus. "Diese sinnvollen Kooperationen dürfen nicht unter Korruptionsverdacht geraten", fordert der BVMed.
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