Nosokomiale Infektionen

Neues BVMed-Positionspapier: „Hygiene- und Infektionsschutz-Maßnahmen adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in einem neuen Positionspapier zur „Finanzierung und Erstattung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege“, die notwendigen Aufwendungen für Hygienemaßnahmen konsequent zu evaluieren und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung zu erstatten. Der BVMed legt hierzu ein Gesamtkonzept samt Maßnahmenpaket vor, mit dem Patient:innen und Personal adäquat geschützt und die erheblichen gesamtgesellschaftlichen Folgekosten von behandlungsassoziierten (nosokomialen) Infektionen vermieden werden können. „Unabhängig von der aktuellen Pandemie sterben in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 Menschen an nosokomialen Infektionen. Ein Drittel gelten als vermeidbar – vor allem durch konsequentes und besseres Einhalten von Hygienemaßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Die Investition in nachhaltig finanzierten Infektionsschutz zahlt sich für alle Beteiligten aus. Prävention geht vor Behandlung!“, heißt es in dem Positionspapier, das unter www.bvmed.de/erstattung-hygiene heruntergeladen werden.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Unter nosokomialen Infektionen versteht der BVMed Infektionen, die im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen stehen.

Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“ Die aktuelle COVID-19-Pandemie mache die Notwendigkeit und den Nutzen konsequenter und adäquater Hygienemaßnahmen für Patient:innen und Mitarbeiter:innen besonders deutlich.

Die BVMed-Expert:innen bemängeln, dass die im Rahmen von ambulanten Behandlungen anfallenden Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen bisher nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind. Im klinischen Bereich werden die tatsächlichen Kosten über die DRG-Fallpauschalen nicht adäquat abgebildet. Und auch im ambulanten Pflegebereich sowie in Pflegeheimen werden diese elementaren Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht entsprechend vergütet.

Um auch über die aktuelle Coronavirus-Pandemie hinaus in die konsequente Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu investieren, schlägt der BVMed unter anderem folgende Maßnahmen vor:
  • Im ambulanten Bereich spricht sich der BVMed für eine gestaffelte Sachkostenpauschale für Infektionsschutz abhängig vom jeweiligen Aufwand aus, um Hygienemaßnahmen separat und adäquat zu vergüten.
  • Im stationären Bereich sollten Anreize für mehr Investitionen in Hygiene gesetzt werden. Dafür schlägt der BVMed eine Verpflichtung der Kliniken vor, den Umfang an Infektionsschutzmaßnahmen sowie deren Nutzen in einem jährlichen Bericht zum Hygienemanagement zu veröffentlichen. Nosokomiale Infektionen müssten dabei verpflichtend fachabteilungs- und auch klinikübergreifend ausgewiesen werden, um Optimierungsmöglichkeiten von Infektionsschutzmaßnahmen aufzuzeigen.
  • Für den Bereich der ambulanten Pflege und Pflegeheime schlägt der BVMed vor, die Kosten für Hygienemaßnahmen aus dem Pflegesatz auszugliedern, „um sie im Sinne eines umfassenden Patienten- und Arbeitsschutzes vollumfänglich zu erstatten“. Außerdem spricht sich der BVMed für eine dauerhafte Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel aus.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Hohe Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland durch gezielte Präventionsstrategien senken

    Der BVMed unterstützt den aktuellen Appell der Sepsis-Stiftung an die Politik, zügig Maßnahmen im Rahmen eines nationalen Sepsis-Plans einzuleiten, um die Sterblichkeit aufgrund von Sepsis in Deutschland zu senken. Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich mehr als eine halbe Million Sepsis-Betroffene mit mehr als 140.000 Todesfällen allein im Krankenhaus. Der BVMed fordert einen Aktionsplan, um insbesondere durch Infektionen bedingte Sepsis-Fälle durch adäquate Prävention in medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. Mehr

  • Sepsis Stiftung fordert dringend Maßnahmen durch den Gesetzgeber

    Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich über eine halbe Million Sepsis-Betroffene mit mehr als 140.000 Todesfällen allein im Krankenhaus. Die WHO hält die meisten dieser Todesfälle für vermeidbar. was sich anhand von Überlebendenzahlen in anderen Ländern wie Schweden und Australien gezeigt hat. Die Sepsis Stiftung fordert die Politik daher zum Handeln auf der Bundes- und Landesebene auf. Erforderlich sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung internationaler Mindeststandards bei der Qualitätssicherung sowie Strukturmaßnahmen. Mehr

  • Neuer Newsletter „MedTech ambulant“ des BVMed informiert über Hygienemaßnahmen in ärztlichen Praxen

    Wie lauten die gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen? Worauf muss in einer haus- oder fachärztlichen Praxis geachtet werden? Wie sind die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ gibt einen Überblick und Praxistipps zum Thema Hygiene in ärztlichen Praxen. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik