Gesundheitspolitik
MdB Monstadt beim BVMed: „Reduzierter Nationaler Diabetesplan kurz vor dem Abschluss“
14.11.2019|94/19|Berlin|

Monstadt ging beim BVMed vor allem auf die jüngsten Gesetzgebungsverfahren ein. „Jens Spahn hat in 21 Monaten 21 Gesetze vorgelegt. Das ist für das Parlament nicht immer einfach zu bewältigen.“ Für ein Gesetz „mit großer Wirkung“ bezeichnet der Gesundheitspolitiker das Faire Kassenwahl-Gesetz. Er hält die bisherige Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds auf der Grundlage des Morbi-RSA-Ansatz für überholt. Seine Botschaft: „ Wir müssen die Gelder anders verteilen und Krankenkassen mehr motivieren, Programm zur Verbesserung der Patientenversorgung zu schaffen. Wir müssen auch Initiativen, um Krankheiten zu verhindern, im Risikostrukturausgleich besser belohnen.“
Als sehr gelungen bezeichnete Monstadt das verabschiedete Implantateregister-Gesetz. Es gehe dabei nicht nur um die Nachverfolgbarkeit von Implantaten, sondern auch um die Qualität der Implantation, also die Frage: „Wie gut ist der Operateur und das Krankenhaus?“ Das Register schließe an das Endoprothesenregister an und werde damit für Wissenschaft und Selbstverwaltung Erkenntnisse liefern, die bei der Entwicklung von Qualitätsindikatoren weitergenutzt werden könnten. Herstellervertreter von Biotronik und Edwards wiesen darauf hin, dass Daten aus anderen Registern im kardiologischen Bereich in das Implantateregister sinnvoll überführt werden müssten. Ein guter Ansatz sei es, dass das Implantateregister für die Unternehmen die Möglichkeit einer anonymisierten Datenauswertung über eine Vertrauensstelle biete. Dies sei für die Hersteller wichtig, um die Qualität der eigenen Implantate kontinuierlich zu überprüfen.
Mit dem Gesetz sind nach Ansicht Monstadts auch gute Fortschritte bei der Beschleunigung der Methodenbewertung gemacht worden. „Wir haben Missstände aufgenommen und in der Gesetzgebung umgesetzt.“ Dazu gehört eine Fristverkürzung der Bewertungsverfahren, die „Beschleunigung der Meinungsfindung“ sowie die Bekräftigung des Grundsatzes „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ im Krankenhausbereich. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll bezeichnete die Regelungen als richtige Schritte, „um die Innovationskraft der Branche zu erhalten. Denn 30 Prozent des Umsatzes werden in der MedTech-Branche mit Produkten gemacht, die jünger sind als drei Jahre.“

BVMed-Vorstandsmitglied Mark Jalaß von Lohmann & Rauscher und BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl bemängelten die nach wie vor vorhandenen Graubereiche. Es gebe noch keine echten Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe. Außerdem gibt es unterschiedliche Auslegungen, was eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung erfordert. Hier müsse man klarere Anforderungen an die Versorgungen in den verschiedenen Produktbereichen identifizieren und diese in den Verträgen definieren. Ein verbindliches und bundesweit einheitliches Vertragscontrolling solle - angesichts des anhaltenden Kostendrucks - schließlich die korrekte Umsetzung sicherstellen. Auch dies erfolge derzeit nur unzureichend, so die BVMed-Experten.