Verbandmittel Definition

MdB Kühne beim BVMed: "Wir müssen die Folgekosten von Einsparungen im Verbandmittelbereich beachten"

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte sich in der kommenden Woche im Rahmen der Gespräche über das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" auch nochmals mit der neuen Verbandmittel-Definition beschäftigen. Das sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne, Berichterstatter seiner Fraktion für Hilfsmittel, beim BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 8. Mai 2019 in Berlin. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält erhebliche Einschnitte bei der Erstattung von Verbandmitteln. "Wir müssen aufpassen, dass wir durch Einsparungen in einem kleinen Bereich wie Verbandmittel nicht einen größeren Schaden für die Patientenversorgung und das Gesundheitssystem insgesamt anrichten", so Kühne. Die Verbandmittel-Definition müsse zukunftsorientiert formuliert sein und die Versorgung von chronischen Wundpatienten sicherstellen. "Ansonsten sind die Folgekosten höher als die Einsparungen."

BVMed-Vorstandsmitglied Mark Jalaß von Lohmann & Rauscher und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll kritisierten die vorgesehene Neuregelung der Verbandmitteldefinition als "unverständlichen Rückschritt". Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollen laut dem geplanten Gesetzestext nicht mehr unter die Verbandmitteldefinition fallen. "Die Neuregelung führt dazu, dass von 8.000 Verbandmitteln bis zu 3.000 zunächst aus der GKV-Versorgung fallen", so Möll. "Da viele Patienten die Produkte nicht selbst bezahlen können, ist mit einer erheblichen Verschlechterung ihrer Versorgungssituation und verstärkten Klinikeinweisungen zu rechnen. Um Versorgungssicherheit für Wundpatienten zu schaffen und eine Versorgungslücke zu verhindern, sollten wir bei der in der Praxis bewährten Verbandmittel-Definition bleiben."

Hilfsmittelversorgung: "Wir brauchen mehr Transparenz bei den Krankenkassen-Verhandlungen"

Ein weiteres Schwerpunktthema des Gesprächskreises war der Hilfsmittelbereich. Das Hilfsmittel-Reformgesetz HHVG war aus Sicht von Dr. Roy Kühne "ein erster Versuch, in den Hilfsmittelbereich Licht und Beachtung zu bringen". Viele hätten sich erst im Rahmen der HHVG-Diskussion erstmals mit dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) beschäftigt und realisiert, dass das Verzeichnis in vielen Bereichen völlig veraltet ist. Trotz der Fortschritte durch das HHVG war aber früh abzusehen, dass das Gesetz rechtliche Schlupflöcher enthält, die manche Krankenkassen ausgenutzt haben.

Kühnes klare Botschaft zum Thema Hilfsmittel-Ausschreibungen: "Die Exzesse mancher Krankenkassen mussten verhindert werden." Minister Spahn habe nun die "Brachiallösung" des Verbots der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich im TSVG verankert. Ob das die beste Lösung sei, werde man in Zukunft sehen. "Ausschreibungen sind per se nicht schlecht, da man sich mit den einzelnen Bereichen des Produktes und der Dienstleistungen beschäftigen muss." Was die Krankenkassen daraus gemacht hätten, musste aber verhindert werden. An die Stelle von Ausschreibungen treten nun Verhandlungsverträge. Aus Sicht Kühnes muss nun geklärt werden, "was eine Verhandlung zwischen Krankenkassen und Hilfsmittel-Leistungserbringern ist. Wir müssen hier mehr Transparenz herstellen: Wer hat mit wem mit welchen Ergebnissen verhandelt?" Nur so könne festgestellt werden, ob das Verhandlungsgebot tatsächlich umgesetzt werde. Um als Grundlage für diese Verhandlungsverträge ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu schaffen, müssten zudem interdisziplinär Anforderungen an die verschiedenen Versorgungen und die jeweils erforderlichen Dienstleistungen definiert werden.

Die nächsten Schritte in der Hilfsmittelversorgung müssten nun neben der Qualitätsdiskussion die Themenbereiche Entbürokratisierung und Digitalisierung sein, so Kühne.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • 8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“

    Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss. Mehr

  • Produkte zur Wundversorgung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen

    Der G-BA nimmt bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegen (den sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“). Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das Verfahren und die Gebührenordnung. Die Genehmigung dieses Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit steht derzeit noch aus. Mehr

  • Verbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig

    Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der BVMed auf. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den kommenden Monaten Zeit, mit Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen ein verlässliches und in der Praxis umsetzbares System zu etablieren. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik