Verbandmittel Definition

MdB Kühne beim BVMed: "Wir müssen die Folgekosten von Einsparungen im Verbandmittelbereich beachten"

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte sich in der kommenden Woche im Rahmen der Gespräche über das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" auch nochmals mit der neuen Verbandmittel-Definition beschäftigen. Das sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne, Berichterstatter seiner Fraktion für Hilfsmittel, beim BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 8. Mai 2019 in Berlin. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält erhebliche Einschnitte bei der Erstattung von Verbandmitteln. "Wir müssen aufpassen, dass wir durch Einsparungen in einem kleinen Bereich wie Verbandmittel nicht einen größeren Schaden für die Patientenversorgung und das Gesundheitssystem insgesamt anrichten", so Kühne. Die Verbandmittel-Definition müsse zukunftsorientiert formuliert sein und die Versorgung von chronischen Wundpatienten sicherstellen. "Ansonsten sind die Folgekosten höher als die Einsparungen."

BVMed-Vorstandsmitglied Mark Jalaß von Lohmann & Rauscher und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll kritisierten die vorgesehene Neuregelung der Verbandmitteldefinition als "unverständlichen Rückschritt". Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollen laut dem geplanten Gesetzestext nicht mehr unter die Verbandmitteldefinition fallen. "Die Neuregelung führt dazu, dass von 8.000 Verbandmitteln bis zu 3.000 zunächst aus der GKV-Versorgung fallen", so Möll. "Da viele Patienten die Produkte nicht selbst bezahlen können, ist mit einer erheblichen Verschlechterung ihrer Versorgungssituation und verstärkten Klinikeinweisungen zu rechnen. Um Versorgungssicherheit für Wundpatienten zu schaffen und eine Versorgungslücke zu verhindern, sollten wir bei der in der Praxis bewährten Verbandmittel-Definition bleiben."

Hilfsmittelversorgung: "Wir brauchen mehr Transparenz bei den Krankenkassen-Verhandlungen"

Ein weiteres Schwerpunktthema des Gesprächskreises war der Hilfsmittelbereich. Das Hilfsmittel-Reformgesetz HHVG war aus Sicht von Dr. Roy Kühne "ein erster Versuch, in den Hilfsmittelbereich Licht und Beachtung zu bringen". Viele hätten sich erst im Rahmen der HHVG-Diskussion erstmals mit dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) beschäftigt und realisiert, dass das Verzeichnis in vielen Bereichen völlig veraltet ist. Trotz der Fortschritte durch das HHVG war aber früh abzusehen, dass das Gesetz rechtliche Schlupflöcher enthält, die manche Krankenkassen ausgenutzt haben.

Kühnes klare Botschaft zum Thema Hilfsmittel-Ausschreibungen: "Die Exzesse mancher Krankenkassen mussten verhindert werden." Minister Spahn habe nun die "Brachiallösung" des Verbots der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich im TSVG verankert. Ob das die beste Lösung sei, werde man in Zukunft sehen. "Ausschreibungen sind per se nicht schlecht, da man sich mit den einzelnen Bereichen des Produktes und der Dienstleistungen beschäftigen muss." Was die Krankenkassen daraus gemacht hätten, musste aber verhindert werden. An die Stelle von Ausschreibungen treten nun Verhandlungsverträge. Aus Sicht Kühnes muss nun geklärt werden, "was eine Verhandlung zwischen Krankenkassen und Hilfsmittel-Leistungserbringern ist. Wir müssen hier mehr Transparenz herstellen: Wer hat mit wem mit welchen Ergebnissen verhandelt?" Nur so könne festgestellt werden, ob das Verhandlungsgebot tatsächlich umgesetzt werde. Um als Grundlage für diese Verhandlungsverträge ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu schaffen, müssten zudem interdisziplinär Anforderungen an die verschiedenen Versorgungen und die jeweils erforderlichen Dienstleistungen definiert werden.

Die nächsten Schritte in der Hilfsmittelversorgung müssten nun neben der Qualitätsdiskussion die Themenbereiche Entbürokratisierung und Digitalisierung sein, so Kühne.
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