Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Homecare Homecare-Kongress des BVMed: Gesundheitspolitiker fordern mehr Wertschätzung für Homecare-Versorgung | Homecare im SGB V verankern

Mehr Wertschätzung für die Homecare-Versorgung mit Hilfsmitteln: das forderten die Hilfsmittel-Experten der Bundestagsfraktionen, Dr. Roy Kühne (CDU/CSU), Martina Stamm-Fibich (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) in der gesundheitspolitischen Diskussionsrunde zum Auftakt des Homecare-Management-Kongresses des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed. Gerade in der Corona-Pandemie zeige sich, wie wichtig es sei, die Versorgung der Patienten im ambulanten Bereich sicherzustellen, um Ressourcen in den Krankenhäusern freizuhalten, so Juliane Pohl vom BVMed. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink plädierte dafür, Homecare-Versorgung nicht als Anhängsel an ein Produkt zu sehen, „sondern als eigenständigen Versorgungsbereich“. In der ersten Welle der Corona-Pandemie sei die Homecare-Versorgung nicht als eigener und wichtiger Bereich mitgedacht worden. Das müsse sich ändern, so die Gesundheitspolitiker: beispielsweise bei der Berücksichtigung in der Impfstrategie, den wirtschaftspolitischen Unterstützungsmaßnahmen oder auch bei der Einbindung des Homecare-Bereichs in die derzeitigen Digitalisierungsanstrengungen

Bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen im Hilfsmittelbereich sehen Anke Domscheit vom BAS und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll noch erhebliche Mängel – beispielsweise bei der Informationspflicht der Krankenkassen gegenüber den Versicherten und dem notwendigen Vertragscontrolling. Damit Patienten einen gesicherten Anspruch auf Homecare-Dienstleistungen haben, plädierten die Vertreter von Hilfsmittel-Leistungserbringern und Homecare-Unternehmen dafür, Homecare-Leistungen im SGB V zu verankern.

PressemeldungBerlin, 26.11.2020, 145/20

Bild herunterladen Der CDU-Abgeordnete Dr. Roy Kühne zielte vor allem auf die nächsten Koalitionsverhandlungen 2021 ab, „um die Situation für die Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung zu verbessern“. Er appellierte an alle Beteiligten, die Präsenz des Homecare-Bereichs nach vorne zu bringen.

Nach Ansicht der SPD-Abgeordneten Martina Stamm-Fibich habe die Corona-Pandemie gezeigt, „dass wir auch bei der Hilfsmittelversorgung die Digitalisierung mitdenken müssen“. Langfristig müsste darauf geachtet werden, „dass wir die Qualität in der Hilfsmittelversorgung sicherstellen und dass wir die Berufsbilder im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich attraktiver ausgestalten“.

Maria Klein-Schmeink von den Grünen sieht nach wie vor erhebliche Mängel in der Umsetzung der Gesetze. Der enorme bürokratische Aufwand insbesondere für Menschen mit Behinderungen sei in der Hilfsmittelversorgung nicht hinnehmbar. „Hier müssen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Prozesse zu vereinfachen.“ Außerdem müssten die derzeitigen Versorgungskonzepte weiterentwickelt und stärker ganzheitlich ausgerichtet werden. Die Homecare-Unternehmen sind dabei einzubinden.

Dr. Wieland Schinnenburg von der FDP-Bundestagsfraktion konstatierte, der Bereich der Homecare-Versorgung sei noch zu wenig bekannt – und damit auch zu wenig wertgeschätzt. Homecare sei von der Corona-Pandemie stark betroffen, aber zu wenig unterstützt worden. Ein weiteres wichtiges Anliegen sei der Abbau von Bürokratie in den Prozessen rund um die Hilfsmittelversorgung.

BVMed: Homecare im SGB V verankern

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zog eine positive Bilanz der Bemühungen des Gesetzgebers, die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung zu verbessern. „Die Neuregelungen waren wichtig, Effekte sind spürbar. Dennoch läuft es nicht rund und wir sehen durchaus Optimierungspotenziale“, so Möll. Er bemängelte beispielsweise, dass die Krankenkassen ihrer Informations- und Transparenzpflicht und dem Vertragscontrolling nur unzureichend nachkommen. Die große Bedeutung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger habe sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt. „Homecare ermöglicht als zentrale Säule der außerklinischen Versorgung den ambulanten Verbleib der Patienten – und entlastet damit die stationären Strukturen“. Digitalisierung sei wichtig, um Prozesse zu unterstützen, dürfe aber die individuelle Versorgung des Patienten nicht ersetzen. „Der Hilfsmittel- und Unterstützungsbedarf ist oftmals sehr komplex. Patienten können nicht standardisiert werden. Es kommt auf die individuelle Versorgung an. Die Homecare-Unternehmen haben die Expertise, diese individuellen Bedarfe am Patienten festzustellen“, so Möll. Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen forderte er eine sinnvolle Zusammenführung der Sektoren, eine stärkere Kopplung der Akteure und eine ganzheitliche Betrachtung von Therapien. „Wir sehen, dass auch Homecare hierbei eine starke Rolle übernehmen kann!“

Für einen kulturellen Wandel durch bessere Vernetzung und integrierte Patientenversorgung plädierte Franz Knieps, Vorstand beim BKK-Dachverband. „Wir müssen uns vom Silogedanken verabschieden und als Teil einer gesamten Behandlungskette begreifen“, so sein Appell. Der Versorgungsbedarf verändere sich in einer Gesellschaft, die immer mehr ältere und multimorbide Menschen hat. Die Medizin werde ambulant. Das Sozialgesetzbuch gehe aber nach wie vor von einer strikten Trennung der Sektoren aus. „Wir sind von dem Ideal einer sektorenübergreifenden, integrierten Patientenversorgung weit entfernt. Wir müssen von der Binnenlogik der jeweiligen Sektoren und dem mittelalterlichen Zunftdenken wegkommen“, so Knieps. Homecare müsse sich auf seine zentralen Kompetenzen fokussieren und zeigen, dass man Versorgungslücken im Überleitmanagement durch Homecare schließen kann.

Aufsicht sieht erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Gesetze

Antje Domscheit vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aus Sicht der Aufsicht nach wie vor erhebliche Mängel fest. Aktuell gibt es beim BAS 35 Grundsatzprüfungen und 293 Eingaben gegen das Verwaltungshandeln der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich. Schwerpunkte der Beanstandungen sind keine bzw. ungenügende Vertragsverhandlungen, Einzelvereinbarungen trotz Vorrang des Vertragsschlusses, fehlende Transparenz über Vertragspartner und Vertragsinhalte sowie Verhinderung von Vertragsbeitritten. Ziel des Gesetzgebers war es vor allem, dass die Versicherten zwischen mehreren Leistungserbringern wählen können, indem die Krankenkassen die Vertragsinhalte transparent gestalten. „Das klappt in der Praxis leider nicht so gut. Die Transparenz des Vertragsgeschehens ist nach wie vor von keiner der durch das BAS beaufsichtigten Krankenkasse ausreichend umgesetzt. Wesentliche Vertragsinhalte werden nicht veröffentlicht. Auch in der Beratung gibt es keine Transparenz über die wesentlichen Vertragsinhalte“, bemängelt Domscheit. Zu den wesentlichen Vertragsinhalten zählt die BAS-Expertin die Dienst- und Produktleistungen inklusive Preis. Aus Versichertensicht sei insbesondere die Darstellung der Beratungsleistungen oder der Einweisung in das Hilfsmittel wichtig. Auch die Verpflichtung der Krankenkassen, die Qualität der Versorgung zu prüfen und ein Vertragscontrolling durchzuführen, „passiert nicht in ausreichendem Maße“.

Eine Bilanz der Hilfsmittel-Gesetzgebung aus Patientensicht zog Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe. Positiv sei, dass die Beratungs- und Aufklärungsansprüche der Versicherten gegenüber der Krankenkasse durch den Gesetzgeber erheblich gestärkt wurden. Das sei den Betroffenen aber noch zu wenig bekannt. Die Transparenzbemühungen zum Hilfsmittel-Vertragsgeschehen sollten deshalb um eine Anzeigepflicht gegenüber den maßgeblichen Patientenorganisationen erweitert werden, so Danner. In der Homecare-Versorgung sieht Danner ein großes Potenzial, den Bereich der Pflege deutlich zu entlasten. Es sei gut, dass der Anspruch des Versicherten auf Dienstleistungen, die mit der Anwendung von Hilfsmitteln verbunden sind, festgeschrieben wurde. Das Verhältnis und die Zusammenarbeit mit der Pflege müsse aber noch weiter geklärt werden.

Die Bedeutung der ambulanten Homecare-Versorgung

Martin Lösing vom Homecare-Unternehmen Livica sieht es als die Aufgabe von Homecare, dem Patienten im Versorgungsdschungel Geleit zu geben. Sein Unternehmen versorgt bundesweit Patienten mit medizinischen und pharmazeutischen Produkten. Der Schwerpunkt liegt auf besonders dienstleistungs-und beratungsintensiven Versorgungsbereichen, beispielsweise enterale Ernährung, Stoma, Inkontinenz, Tracheostoma oder Wundversorgung. „Homecare bündelt Kompetenzen. Verschiedene Leistungen werden zu einem komplexen Versorgungsmodell zusammengefügt - mit einem hohen Dienstleistungs-und Beratungsanteil über die Produktlieferung hinaus“, so Lösing. Homecare ist dabei bislang nicht gesetzlich definiert, sondern ein Verbund verschiedener ambulanter Leistungen am Patienten. Ein wichtiger Bereich ist der Übergang eines Patienten vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich. „Die heute üblichen frühen Entlassungen erfordern ein professionelles Nachversorgungs-Setting“, so der Homecare-Experte.

Katrin Kollex vom Homecare-Unternehmen GHD ging auf die Frage ein, wie die Versorgungsstrukturen der Zukunft aussehen sollten – und was sich dafür verändern muss. Ausgangspunkt bei den Überlegungen müsse der Versorgungswunsch „Ambulant vor Stationär“ des Patienten sein. Aktuell komme es beim Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen in der Praxis regelmäßig zu Versorgungsbrüchen. „Das strukturierte Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V ist dabei für die Homecare-Versorgung und insbesondere für die zusätzlichen über die Hilfsmittelversorgung hinausgehenden Koordinierungs-und Therapieleistungen keine klare Rechtsgrundlage“, bemängelt Kollex. Nicht nur in der aktuellen Pandemie müssten Krankenhäuser, Ärzte, Pflege und Pflegeheime entlastet werden. „Qualifizierte Homecare-Versorgungsstrukturen sorgen in der COVID-19-Pandemie dafür, dass die Patienten in der Homecare-Versorgung effizient betreut werden, ohne die Akutversorgungsstrukturen zu belasten“, so Kollex. Sie wünscht sich für die Zukunft einen neuen Versorgungsansatz, der die ganzheitliche Versorgung des Patienten ermöglicht und dabei die bisherigen Schnittstellen überwindet. Homecare kann hier eine zentrale Rolle spielen.

Keynote „Health Innovation: Alles neu macht digital?“

Die Keynote des Homecare-Kongresses 2020 hielt Prof. Dr. Jörg Debatin, Leiter des „Health Innovation Hub“ (hih) des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Motto: „Die Medizin von morgen braucht digitale Technologien.“ Die Corona-Pandemie hat einen erheblichen Schub in Richtung digitale Medizin bewirkt. Die Menschen sind bereit, digitale Tools zu verwenden, wenn sie den Nutzen sehen. Als Beispiel nannte Debatin die Corona-Warn-App, die eingerichteten Videosprechstunden von Ärzten oder die engmaschige Fernüberwachung von Vitalparametern von Patienten im häuslichen Bereich. Digitale Medizin darf dabei kein Selbstzweck sein, sondern muss eine bessere Medizin in Richtung präventive, vernetzte und individualisierte Versorgung ermöglichen. Grundlage für die digitale Medizin soll die elektronische Patientenakte sein, „denn wir brauchen Zugriff auf die Daten“, so Debatin. Die „Killer-App“ wird dann das e-Rezept sein. Der Patient erhält die Verordnung in Form eines QR-Codes. Weitere nutzbringende Apps erhalten mit dem Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) die Möglichkeit der Krankenkassenerstattung. Zudem fließen mit dem KHZG 4,3 Milliarden Euro in elf Handlungsfelder zur Digitalisierung der Krankenhäuser.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen