Healthcare Compliance
Healthcare Compliance-Schulung am 13. Oktober 2015 in Düsseldorf
01.07.2015|54/15|Berlin/Düsseldorf|
Bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, medizinischen Einrichtungen und Ärzten müssen besondere Regeln beachtet werden. Wie eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit sichergestellt werden kann, zeigt die "MedTech Kompass Healthcare Compliance-Schulung" von MedInform am 13. Oktober 2015 in Düsseldorf. Aktuelle Themen sind der derzeit diskutierte neue Straftatbestand "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" (§ 299a StGB) sowie der überarbeitete Kodex Medizinprodukte. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Programm und Anmeldung auf: www.bvmed.de/events.
Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen, Ärzten sowie Angehörigen der Fachkreise wird immer stärker reglementiert. Aktuell plant der Gesetzgeber in Deutschland ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption und damit die Einführung des Straftatbestandes § 299a StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Damit soll die Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsberufen im ambulanten Bereich neu geregelt werden. Darüber hinaus erwartet die Öffentlichkeit Transparenz – und schon ein Korruptionsverdacht kann für Unternehmen und Ärzte erhebliche Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden bedeuten.
Deshalb wird das Thema Healthcare Compliance in der Praxis immer wichtiger. Die MedInform-Schulung vermittelt, welches Verhalten erlaubt ist. Dabei geht es um die Bedeutung von Healthcare Compliance, die rechtlichen Grundlagen, die Regelungen des überarbeiteten Kodex Medizinprodukte und die vier Grundprinzipien. Außerdem werden typische Konstellationen, Fälle und Musterverträge erörtert. Am Ende der Veranstaltung steht ein Abschlusstest, in dem das erworbene Wissen überprüft wird. Die Teilnehmer erhalten ein Abschlusszertifikat.
Referenten der Veranstaltung sind der Wuppertaler Oberstaatsanwalt
Wolf-Tilman Baumert,
Carsten Clausen von B. Braun, Rechtsanwalt
Dr. Peter Dieners von Clifford Chance,
Bernhard Fischer von Johnson & Johnson Medical,
Rainer Marquardt von den Sana Kliniken, sowie
Joachim M. Schmitt und
Björn Kleiner vom BVMed.
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