Pflegehilfsmittel

GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln | BVMed: „Von Nachhaltigkeit oder Digitalisierung keine Spur“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung.

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed.

Download Bild Dr. Marc-Pierre Möll | Download Bild Juliane Pohl

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 36 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen: Fokus setzen auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau und Digitalisierung

    Der BVMed begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung, im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen. „Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird. Mehr

  • 10. Homecare-Kongress des BVMed: „Die über 5.000 spezialisierte Pflegefachkräfte der Homecare-Unternehmen besser in die Strukturen einbinden“

    Die weit mehr als 5.000 hochqualifizierten Pflegefachkräfte, die bei Hilfsmittel-Leistungserbringern und Homecare-Versorgern tätig sind, müssen besser in die ambulanten Versorgungsstrukturen eingebunden und deren Potenzial zur Verbesserung der Patient:innen-Versorgung genutzt werden. Das forderten Branchenexpert:innen auf dem 10. Homecare-Management-Kongress der BVMed-Akademie. „Wir haben viel zu bieten, aber uns sind die Hände gebunden. Wir brauchen eine kostendeckende Finanzierung und müssen alle Beteiligten aus der Versorgung an einen Tisch holen, um effiziente Strukturen zu schaffen“, so Daniela Piossek von der Hartmann-Gruppe in der Auftaktrunde. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche möchte die Pflege und andere Gesundheitsberufe zudem besser in die digitalen Strukturen einbeziehen. Mehr

  • Kritik an fehlender Beratung bei Versorgung mit Hilfsmitteln

    Eine persönliche Beratung ist für Patienten, die ein Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder Ban­dagen benötigen, unverzichtbar. Darauf haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und andere gestern hingewiesen. Hintergrund ist, dass der GKV-Spitzenverband eine solche persönliche Beratung bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen habe. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik