Wundversorgung

„Eine Stunde Wunde“ | Neues Digital-Forum des BVMed zur Wundversorgung

Die Versorgung von Wunden ist komplex – und politisch hochaktuell. Denn derzeit werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für Verbandmittel und Wundversorgungsprodukte gefordert. Das neue Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) diskutiert die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus allen beteiligten Disziplinen. „Wir wollen mit diesem neuen Gesprächsformat allen Interessierten eine Plattform für einen interdisziplinären Austausch zu den drängenden aktuellen Fragen rund um die Wundversorgung bieten“, sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Gesundheitsversorgung des BVMed.

Was bedeutet die Forderung nach Evidenz und Nutzennachweisen für Wundversorgungsprodukte? Wie und mit welchen Kriterien können Studien dazu überhaupt erbracht werden? Wo hakt es bei der praktischen Umsetzung? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das erste Digital-Forum „Eine Stunde Wunde“ des BVMed am 12. Mai 2022 um 16.30 Uhr. Zum Thema „Evidenz und Nutzennachweis – welche Endpunkte brauchen wir?“ wird Prof. Dr. Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe und Präsident des Deutschen Wundrates, einen Impulsvortrag halten. Danach ist für alle Beteiligten im Livestream Zeit für eine eingehende Diskussion. Für das Digital-Forum ist eine Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich dafür über rohloff@bvmed.de registrieren lassen und erhalten dann die Einwahldaten.

Das virtuelle Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ wird künftig alle zwei Monate am Mittwochnachmittag die unterschiedlichen Themen der Wundversorgung diskutieren. Eingeladen werden dazu jeweils Pflegende, Ärzt:innen, Wissenschaftler:innen sowie Vertreter:innen von Verbänden, Unternehmen und Institutionen. „Wir streben einen möglichst breiten Austausch zwischen allen Beteiligten in der Behandlung, Pflege und Versorgung von Wunden an. Unser Fokus ist eine gezielte, praxisnahe Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema, die sicherlich auch interessante Perspektivwechsel ermöglicht“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl.

Der BVMed repräsentiert rund 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 34 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • 8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“

    Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss. Mehr

  • Produkte zur Wundversorgung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen

    Der G-BA nimmt bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegen (den sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“). Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das Verfahren und die Gebührenordnung. Die Genehmigung dieses Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit steht derzeit noch aus. Mehr

  • Verbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig

    Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der BVMed auf. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den kommenden Monaten Zeit, mit Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen ein verlässliches und in der Praxis umsetzbares System zu etablieren. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik