Ernährungstherapien

DVPMG: BVMed fordert Einbindung von enteraler Ernährung, Verbandmitteln und Blutzuckerteststreifen in das eRezept

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetzes“ (DVPMG) die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln einzuführen. Der BVMed fordert aber, dass zeitgleich auch, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Trink- und Sondennahrung), Verbandmittel und Blutzuckerteststreifen in die digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingebunden werden müssen. „Wir müssen aufgrund der engen Verknüpfungen in den Versorgungsprozessen diese weiteren Produktbereiche zeitgleich mit der digitalen Hilfsmittelverordnung einführen, um Medienbrüche und Doppelstrukturen zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

So setzt beispielsweise die Versorgung mit Sondennahrung die entsprechenden Hilfsmittel wie Ernährungspumpen, Überleitgeräte und Ernährungssonden voraus, ohne die die Nahrung nicht verabreicht werden kann. Sollte die digitale Verordnung für diese weiteren Medizinprodukte nicht zeitgleich eingeführt werden, so sind aufgrund der enormen Überschneidungen in den Versorgungsprozessen Medienbrüche und parallele Verordnungs- und Verwaltungsprozesse zu erwarten, was die administrativen Aufwände für alle Beteiligten erhöhen würde und für Verordner, Patienten und Versorger nur schwer nachvollziehbar wäre, erläutert Juliane Pohl, Referatsleiterin ambulante Versorgung beim BVMed. Der deutsche MedTech-Verband hält daher die zeitgleiche Einführung der digitalen Verordnung für die Produkte nach § 31 SGB V (enterale Ernährung, Blutzuckerteststreifen, Produkte zur Wundversorgung) für erforderlich.

Grundsätzlich sieht der BVMed im DVPMG viele gute Ansätze für eine aktive Integration von digitalen Lösungen in weitere Versorgungsbereiche, „damit die Daten im Behandlungsprozess zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort dem behandelnden Leistungserbringer sowie dem Patienten nutzergerecht zur Verfügung stehen“. Der BVMed unterstützt auch die Anbindung von Heilmittelebringern und Hebammen in die Behandlung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie den Anschluss von Hilfsmittel-Leistungserbringern an die elektronische Verordnung. Die Einbindung der Informationen der Hilfsmittelversorgung in die elektronische Patientenakte sollte aber im Gesetz ausdrücklich geregelt werden, fordert die BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Der BVMed unterstützt auch die Einführung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA), um das Pflegepersonal zu unterstützen und zu entlasten. Der deutsche MedTech-Verband plädiert aber dafür, den Anwendungsbereich weiter zu fassen. Den Leistungsanspruchs nur auf zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen einzuschränken, sei nicht nachvollziehbar. Die Potentiale digitaler Anwendungen sollten auch in der stationären Pflege genutzt werden.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • MedTech-Forschende im Porträt | „Ich wollte schon immer Produkte entwickeln, die den Menschen helfen“ | F&E in Deutschland zunehmend erschwert

    „Ich habe mich schon immer für Medizin interessiert und wollte Produkte entwickeln, die Menschen helfen“, sagt die heute 30-jährige Maja Krämer. Sie kam als Medizintechnik-Studentin aus Polen mit 22 Jahren zum ersten Mal für ein Praktikum nach Deutschland – und entwickelt heute beim... Mehr

  • Bremer Wundkongress zu Verbandmitteln | „G-BA muss Klarheit bei der Evidenz von Wundversorgungs-Studien geben“

    Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen. Mehr

  • PUEG-Anhörung | BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln

    Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik