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 - Hilfsmittel Corona-Pandemie | BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

PressemeldungBerlin, 25.01.2022, 06/22

© AdobeStock 369475218 In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass die Beschaffungs- und Herstellungskosten für Pflegehilfsmittel seit Jahren ansteigen. Dieser inflationäre Trend werde durch die Corona-Pandemie weiter verstärkt. Es gebe weiterhin gestiegene Preise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Dies erhöhe sich zusätzlich durch die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten. Der Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. Diese Anhebung liege somit bereits sechs Jahre zurück und lasse die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre, auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen, unberücksichtigt.

Hinzu komme die kontinuierliche Weiterentwicklung des unter den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erfassten Produktportfolios. So hat der GKV-SV FFP2-Masken mit aufgenommen, die aber noch nicht in die Vergütung eingepreist sind. Gleiches gilt für die Einmallätzchen, so der BVMed.

Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Corona-Pandemie hat zum Schutz aller Beteiligten zu einem nachhaltig veränderten und bewussteren Hygieneverhalten der pflegenden Angehörigen im häuslichen Umfeld geführt. Das spiegelt sich auch im Bedarf der benötigten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wider. Deshalb sehen wir hier wie der GKV-SV Handlungsbedarf im Sinne der Versicherten.“

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro wäre für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können.

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