Diabetes

"Versorgung von Pflegeheimbewohnern mit Diabetes mellitus verbessern"

BVMed zum Weltdiabetestag am 14. November

Der BVMed-Fachbereich Diabetes fordert zum Weltdiabetestag am 14. November 2015 Verbesserungen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern mit Diabetes mellitus. Ziel eines Maßnahmenpaketes müsse es sein, "die Versorgung nach einheitlichen Standards durchzuführen, damit Komplikationen und Folgeschäden bei den Betroffenen vermieden und ihre Lebensqualität und Selbständigkeit erhöht werden können", so Michael Spreth, Sprecher des BVMed-Fachbereichs. Zu den Komplikationen zählen schwere Unterzuckerungen oder Wundheilungsstörungen bis hin zu Amputationen. In Deutschland gibt es heute mehr als 6 Millionen diagnostizierte Diabetiker, die tatsächliche Zahl wird sogar auf 7 bis 8 Millionen geschätzt. Rund 2 Millionen Deutsche brauchen regelmäßig Insulin, das über Pens oder Insulinpumpen abgegeben wird.

Nach BVMed-Angaben leiden knapp 30 Prozent aller Pflegeheimbewohner in Deutschland an Diabetes mellitus, davon 80 Prozent an Typ II. 10 bis 20 Prozent der Diabetiker in Pflegeheimen erleiden nach Expertenschätzung in regelmäßigen Abständen eine Hypo- oder Hyperglykämie. Rund 10 Prozent der betroffenen Heimbewohner benötigen wegen ihres Diabetes mellitus jährlich eine akutstationäre Behandlung. 16 Prozent der Pflegeheimbewohner sind insulinpflichtig. Bei insulinpflichtigen Heimbewohnern muss die Zuckermessung jeweils vor den Mahlzeiten und eventuell auch nachts durchgeführt werden.

Folgende Maßnahmen tragen aus Sicht des BVMed-Fachbereichs zu einer qualitätsgerechten Versorgung der Pflegeheimbewohner bei:

  • verbesserte Diagnostik und Dokumentation von gesundheitlichen Problemen und Kommunikation mit dem Pflegepersonal, Therapeuten, Ärzten und Angehörigen
  • regelmäßige und fachgerechte Kontrolle der Zuckerwerte bei den Heimbewohnern nach dem Therapieschema des Arztes sowie bei zusätzlichen Erkrankungen (beispielsweise Demenz, schwere Infektionen)
  • regelmäßigere Kontrolle des Zuckerwertes auch bei nicht-insulinpflichtigen Patienten
  • regelmäßige ärztliche (auch augenärztliche) Untersuchungen der Heimbewohner mit festgestelltem Diabetes
  • Umsetzung und Anwendung der leitliniengestützten Diabetestherapie für Heimbewohner
  • laufende Kontrolle der Füße zur Verhinderung des Diabetischen Fußsyndroms
  • Ermöglichung aktiver körperlicher Bewegung der Heimbewohner
  • Anpassung der Ernährung an die Stoffwechsellage der Diabetiker (Ernährung ist oft sehr kohlenhydratreich und ballaststoffarm)
  • regelmäßige Schulungen des Pflegepersonals – diese sind wichtig, um den Zusammenhang zwischen Ernährung und Diabetes zu verstehen und möglichen Spätkomplikationen / Folgeschäden vorbeugen zu können
  • Aufklärung der Betroffenen und deren Angehöriger, damit diese den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen können

Ein weiterer Punkt ist die Verwendung von Sicherheitsprodukten durch das Pflegepersonal zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen, wie es die Neufassung der Biostoffverordnung (BiostoffV) vom Juli 2013 vorschreibt. Diese – in der Regel teureren – Sicherheitsprodukte werden zunehmend vom Arzt verordnet, wenn mit der Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern zu rechnen ist. Hier ist die Kostenübernahme derzeit noch nicht zufriedenstellend geregelt, da viele Krankenkassen lediglich die Kosten der herkömmlichen Produkte vergüten, nicht aber die Kosten der Sicherheitsprodukte.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/diabetes.
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