Ambulantes Operieren (AOP)
BVMed: AOP-Ausweitung und Hybrid-DRGs „in einer konsistenten Reform umsetzen“
17.08.2022|62/22|Berlin|
Die Beratungen über die Ausweitung des Katalogs zum Ambulanten Operieren (AOP-Katalog) und die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Hybrid-DRGs müssen zusammen gedacht werden. Das fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem Positionspapier zum „Ambulanten Operieren – AOP und Hybrid-DRGs“. „Die Erweiterung des AOP-Katalogs und die geplanten Hybrid-DRGs müssen in einer konsistenten Reform umgesetzt werden, um Planungssicherheit zu erreichen und Fehlsteuerung zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nach Ansicht des BVMed muss die Erstattung ambulanter Operationen neukalkuliert werden. „Dabei muss die Deckung der Sachkosten gewährleistet sein, um etwa eine Risikoselektion zu Lasten der Krankenhäuser zu vermeiden“, so die BVMed-Forderung. Außerdem müsse die für die Erbringung ambulanter Leistungen notwendige bauliche und technische Infrastruktur mit zusätzlichen Investitionsmitteln aufgebaut werden. Das ausführliche BVMed-Papier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.
Zum Hintergrund: Die Vertragsparteien auf Bundesebene beraten derzeit über die Umsetzung des §115b SGB V (Ambulantes Operieren), der den AOP-Katalog ausweiten soll und eine sektorengleiche Vergütung ausgehend vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorsieht. Die Vergütung für Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser sollte einheitlich und unter besonderer Berücksichtigung der Sachkosten vereinbart werden. Die Umsetzungsfrist dafür ist bereits im Januar 2022 abgelaufen.
Aus Sicht des deutschen MedTech-Verbandes BVMed würde es zu einer erheblichen Verunsicherung und Fehlsteuerung des Gesundheitssystems führen, wenn zunächst ein AOP-Prozess ausgehend vom EBM abgeschlossen werde und anschließend mit Hybrid-DRGs in Form von Vergütungspauschalen eine erneute Umstrukturierung des Vergütungssystems für ambulante Operationen vorgenommen würde. „Beides muss zusammen gedacht und konsistent umgesetzt werden“, so Möll. Zudem sei die aktuelle EBM-Vergütung in vielen Fällen nicht mehr ausreichend, „um ambulante Operationen im gesicherten Krankenhaus-Setting kostendeckend auszuweiten“. Insbesondere der Bereich der Sachkosten und die notwendigen Investitionsmaßnahmen müssten im Rahmen einer Neukalkulation berücksichtigt werden – und zwar zum gleichen Zeitpunkt, wie die einzelne Prozedur in den AOP-Katalog überführt wird, so der BVMed.
Die BVMed-Expert:innen schlagen daher gesetzliche Anpassungen in folgenden neun Bereichen vor:
- Ersatzvornahme und Befristung durch das BMG;
- Prozeduren-Katalog und sachgerechte Vergütung zeitgleich sicherstellen;
- Sachgerechte Kalkulation und Abbildung der Sachkosten;
- Zeitnahe Umsetzung der Hybrid-DRGs;
- Schweregrad sowohl im AOP als auch Hybrid DRG System berücksichtigen;
- Zeitgleiche DRG-Neukalkulation gesetzlich verankern;
- Investitionsmittel für AOP-Leistungen erweitern und aufstocken;
- Wissenschaftlich-medizinischer und medizintechnischer Sachverstand im Weiterentwicklungsprozess der AOP und Hybrid-DRGs berücksichtigen;
- Rechtssicherheit bei Überleitung von stationären in AOP-Leistungen für Leistungserbringer herstellen.
Die ausführlichen Vorschläge können dem BVMed-Papier unter
bvmed.de/positionen entnommen werden.
Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 36 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
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