COVID-19

Bevölkerungsumfrage | Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln Masken nach jedem Gebrauch | BVMed: „Masken müssen korrekt angewendet werden“

Herunterladen
Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln ihre FFP2-Maske nach jedem Gebrauch. 9 Prozent der Bevölkerung wechseln die Maske so selten wie möglich, über 18 Prozent tragen überhaupt keine Maske. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Medizinische Masken schützen bei richtiger Anwendung sehr gut vor Infektionen. Wichtig ist, die Hinweise der Profis zum richtigen Umgang mit Masken und die Hygieneregeln zu beachten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In Teilen des öffentlichen Raumes gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske. Nach der BVMed-Umfrage sind die häufigsten Wechselgründe: Wenn die Maske verschmutzt ist (50,8 Prozent), kaputt gegangen ist (41,3 Prozent), schlecht riecht bzw. unhygienisch ist (37,0 Prozent) oder wenn die Maske durchfeuchtet ist (35,6 Prozent).

Unterschieden werden OP-Masken bzw. medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz) und Atemschutzmasken.
  • OP-Masken dienen vor allem dem Schutz der Umgebung vor Keimen, die Träger:innen beispielsweise durch Atmen oder Niesen verteilen könnte.
  • Atemschutzmasken hingegen dienen dem Schutz der Träger:innen vor Viren. Bei den Atemschutzmasken gibt es wiederum verschiedene Gruppen. Zum Schutz vor Viren und Mikroorganismen sind grundsätzlich Masken mit einem Partikelfilter geeignet. Dazu zählen unter anderem sogenannte Partikelfiltrierende Halbmasken, besser bekannt als FFP-Masken.
Genutzt werden von den Menschen aktuell vor allem FFP2-Masken. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt werden.
  • Vor dem Aufsetzen der Maske sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  • Die Maske muss gemäß der ihr beiliegenden Anleitung aufgesetzt werden. Sie muss Mund und Nase vollständig abdecken.
  • Es muss sichergestellt sein, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske vorhanden sind.
  • FFP2-Masken sollten grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Zur Umfrage:
Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag vom BVMed 2.500 Personen zwischen dem 28. und 29. November 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner Deutschlands ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

Download der Grafik:
Herunterladen


Der BVMed repräsentiert über 250 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 36 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Neuer Newsletter „MedTech ambulant“ des BVMed informiert über Hygienemaßnahmen in ärztlichen Praxen

    Wie lauten die gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen? Worauf muss in einer haus- oder fachärztlichen Praxis geachtet werden? Wie sind die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ gibt einen Überblick und Praxistipps zum Thema Hygiene in ärztlichen Praxen. Mehr

  • Da Medizinprodukte, die mit Krankheitserregern befallen sind, die Urquelle für Infektionen bei Menschen sein können, ist eine fachgerechte Aufbereitung der Medizinprodukte aus Hygienegesichtspunkten einer der essenziellsten Prozesse in einer Arztpraxis. Es besteht eine hohe Risikorelevanz, die mit solch einem Prozess einhergeht. Durch eine sach- und fachgerechte Aufbereitung kann sichergestellt werden, dass von dem aufbereiteten Medizinprodukt keine Gefahr ausgeht, eine Infektion zu verursachen. Mehr

  • Gesetzliche Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt das Infektionsschutzgesetz. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen soll vorgebeugt, Infektionen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden (§ 1 Abs. 1). Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Arztpraxen nehmen bei der Umsetzung dieses Gesetzes eine Schlüsselrolle ein. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik