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Online-Seminar

Wundversorgung | Was gilt Wann und Wofür?

Zum Thema

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 10. April 2017 wurde erstmals im SGB V definiert, was unter einem Verbandmittel zu verstehen ist. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 16.08.2019 wurde diese Definition gesetzlich weiter präzisiert. Auf dieser Grundlage regelte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem Beschluss vom 20. August 2020 das Nähere zur Abgrenzung von Verbandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Diese Regelungen entscheiden darüber, mit welchen Wundprodukten die Patienten regelhaft im Rahmen der GKV-Versicherung versorgt werden können und welche Wundauflagen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig sind.

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Datum
Dienstag, 29.03.2022 10:00 - 15:30 Uhr
Preis
285,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)

Teilnahmegebühr für BVMed-Mitglieder. Inbegriffen sind die Seminarunterlagen.


340,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder. Inbegriffen sind die Seminarunterlagen.


 
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