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 - Wiederbelebung Statement von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zum Aktionsplan Wiederbelebung: AEDs können Teil einer erfolgreichen Rettungskette sein

ArtikelBerlin, 20.03.2024

© AdobeStock @pixelaway Es sterben zu viele Menschen in Deutschland an einem plötzlichen Herzstod außerhalb des Krankenhauses. Wir brauchen mehr Laien, die Erste Hilfe leisten können, sowie eine Überlebenskette, die eng ineinandergreift. Eine frühe Defibrillation mit Hife eines AED, ist dieser verfügbar, kann Teil einer erfolgreichen Überlebenskette sein.

Ein AED gibt elektrische Impulse ab, die das Herz wieder in seinen natürlichen Rhythmus zurückbringen sollen. Er kann die Herzdruckmassage sinnvoll ergänzen. AED sind so konzipiert, dass sie von Personen ohne medizinischen Hintergrund einfach und sicher bedient werden können. Eine Defibrillation innerhalb von 3-5 Minuten nach dem Kollaps kann die Überlebensrate auf 50-70 Prozent erhöhen.

Das setzt jedoch voraus, dass ein AED in greifbarer Nähe ist. Das ist leider hierzulande nicht immer der Fall ist. Europäische Leitlinein empfehlen mindestens zwei AED pro km. Die Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums hat sich erst kürzlich für ein „flächendeckendes Aufstellen von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren“ ausgesprochen.

An öffentlich oder stark frequentierten Orten steigt die Wahrscheinlichkeit eines medizinischen Notfallls wie eines Herz-Kreislauf-Stillstands. Manche Gebäudgegebenheiten erschweren dem Rettungsdienst sogar den Zugang zu dem Betroffenen, was ein Überbrücken durch Laien bis zum Eintreffen professionaler Hilfe noch mal entscheidender macht.

Daher schlagen wir AED-Vorgaben im Bau-bzw. Versammlungsrecht, in der Arbeitstättenverordung oder im Personenbeförderungsrecht vor. Konkret könnte das u.a. bedeuten, dass in der Musterbauordung das Vorhalten von AED für bestimmte Gebäudearten als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes etabliert wird.

Eine bessere Verfügbarkeit von AED hilft jedoch wenig, wenn die Geräte nicht schnell auffindbar sind und/oder aufgrund mangelender Wartung nicht funktionsfähig sind (häufiges Problem). Wir brauchen daher ein bundesweites AED-Register. Anbieter von Ersthelfer-Systemen sollten die Informationen aus dem Register genauso abrufen können wie Rettungsleitstellen.

Vernetzte AED, die über eine Fernüberwachung verfügen, werden für den Aufbau und die Pflege des Registers entscheidend sein. Daten könnten somit direkt an das Register gesendet werden. Auch werden Betreiber mit einem vernetzten AED informiert, wenn das Geräte nicht einsatzbereit ist, ganz ohne vor Ort zu sein. Daher haben wir den aktuellen Referentenentwurf zur Novellierung der Medizinproduktebetreiberverordung auch mit der Forderung kommentiert, nicht wie vorgesehen, für alle AED, sondern nur für alle vernetzten AED die sogenannte Sicherheitstechnische Überprüfung entfallen zu lassen.

Der Aktionsplan ist ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Koalitionsvertrag angekündigten „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ noch in dieser Legislaturperiode Taten folgen zu lassen.

Alle 4 Maßnahmenbereiche sind mit Regelungsvorschlägen versehen, wie diese gesetzlich umgesetzt werden können. Die Vorschläge haben wir gemeinsam mit einem Juristen erarbeitet. Die Hauptarbeit ist also schon getan. Es gibt keinen Grund zum Aufschub.

Die nächsten Wochen werden wir gemeinsam mit Bundes- und auch Landespolitik über den Aktionsplan sprechen. Bereits letzte Woche Dienstag durften wir den Aktionsplan den Bundestagabgeordneten Dr. Janosch Dahmen und Professor Dr. Ullmann überreichen.

Link: Alles Informationen zur Pressekonferenz "Aktionsplan Wiederbelebung"

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