Sicherheit

Haftungsrecht

Das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und globale Wertschöpfungsketten machen nach Ansicht der Kommission eine Anpassung der Haftungsvorschriften notwendig. Hierfür hat die Europäische Kommission 2022 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht: Zur Produkthaftung und zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI-Haftung). Bei der Einhaltung ihrer Ziele (die angemessene Entschädigung der Opfer, Gewährleistung von Rechtssicherheit und Vereinheitlichung der Rechtssysteme) muss die Europäische Kommission weiterhin ein innovationsfreundliches Umfeld für die Medizintechnik-Branche sicherstellen – für eine noch bessere und moderne Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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    10.12.2022
    BVMed-Kurzstellungnahme zum Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) COM(2022) 496 final 2022/0303 (COD

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    10.12.2022
    BVMed-Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte

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    13.10.2022
    Medtech Europe und BVMed-Infoblatt | Liability challenges in AI medical technologies

    KI im Gesundheitswesen bietet enormes Potenzial für die Gesundheitsversorgung. Die bestehenden Haftungsregelungen lassen sich gut auf die besonderen Merkmale der KI-Technologie anwenden. Neue Vorschriften sollten daher nicht die Rechtssicherheit untergraben, die der derzeitige Haftungsrahmen für Geschädigte und KI-Medizintechnik-Innovationen bietet. Dieses Infoblatt gibt eine Übersicht der Herausforderungen einer KI-Haftung. Download

  • Pressemitteilung
    21.01.2022

    Der BVMed hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Mehr

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    10.01.2022
    BVMed Position zur Konsultation der EU-Kommission vom 18. Oktober 20221 bis 10. Januar 2022 „Zivilrechtliche Haftung - Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“

    pdf-Download | Stand: 10. Januar 2022 Download


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