Hörhilfen

Verkürzter Versorgungsweg | Kooperierende Krankenkassen

Bislang haben Versicherte folgender Kassen die Möglichkeit, dieses Konzept der Hörgeräteversorgung zu nutzen. Grundlage ist § 128 SGB V:


Leistungserbringer können hier bereits bestehende Verträge von Krankenkassen zum verkürzten Versorgungsweg mit Hörhilfen einsehen:
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