Verbandmittel
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen können. Diese Produkte können nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig werden. Abschnitt P und Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie regeln die Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | 08/2020)
Insbesondere können Verbandmittel:
- Blutungen stillen
- Exsudate aufsaugen
- Wunden reinigen
- vor äußeren Einflüssen schützen
- Granulation fördern
- heilungsförderndes Mikroklima schaffen, bewahren und/oder wiederherstellen
- Körperteile stützen, verbinden, umhüllen, komprimieren
- Arzneimittel applizieren
- Schmerzen verhindern oder lindern
Verbandmittel sind CE-geprüfte Medizinprodukte und keine Arzneimittel!
Zu »Verbandmitteln« zählen beispielsweise (Stand | 08/2020)
- Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
- Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
- Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber,Tupfer und Tamponaden
- Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
- Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung, deren Hauptwirkungen im Bedecken von Wunden und/oder Aufsaugen von Wundexsudat bzw. Blut bestehen
- Geruchsbindende Wundauflagen
- Antimikrobielle Wundauflagen
- Keimreduzierende Wundauflagen
- Proteaseninhibierende Wundauflagen
- Hydrogele, konserviert und nicht-konserviert
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VeranstaltungDienstag, 16.04.2024
Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Die Referenten machen die Teilnehmer dabei mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung, der besonderen Rolle von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung, den Verfahrensabläufen zur Aufnahme in die Erstattungsfähigkeit im GKV-System sowie den Abrechnungswegen vertraut. Mehr
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Artikel24.07.2023
Gemäß § 31 Abs. 1 und 1a SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Verbandmittel. Diese gehören zu den Medizinprodukten, die den Patient:innen unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Mehr
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Artikel20.12.2021
Positionspapier des BVMed zur Wundversorgung der Zukunft im ambulanten Sektor: Was sind die Anforderungen und Herausforderungen für eine gute Wundversorgung? | Es fehlt an Systematik und Anreizen | Was muss verbessert werden? | Stand Dezember 2021 Mehr
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Artikel25.02.2021
Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed. Mehr
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Artikel26.01.2021
Die Hersteller innovativer Wundversorgungslösungen blicken gebannt in Richtung GBA. In welcher Form wird er den Nutzennachweis einfordern, um bestimmte Produkte in der Erstattungsfähigkeit zu halten, fragt die ÄrzteZeitung Online. Mehr
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Artikel17.12.2020
Im Gesetzentwurf zum GVWG strebt die Bundesregierung eine längere Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte an – und einen neuen Stichtag. Mehr
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Artikel27.08.2020
Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung. Mehr
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Artikel26.04.2019
In der Wundversorgung droht durch die geplante Verbandmittel-Definition im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Versorgungslücke. Davor warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Nun sollen Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben und sich in der Praxis bewährt haben, aus der Erstattung fallen. "Die in der Praxis bewährte Verbandmittel-Definition darf nicht eingeschränkt werden", fordert der BVMed. Mehr
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Download01.11.2018
BVMed-Stellungnahme zum Vorbericht
(vorläufige Nutzenbewertung)
vom 25. September 2018 Download -
Pressemitteilung11.12.2017
Eine interdisziplinär und interprofessionell besetzte Arbeitsgruppe will bis Ende 2018 ein Konzept erarbeiten, wie sich die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden in Deutschland nachhaltig verbessern lässt. Darauf haben sich die Teilnehmer am 3. Wunddialog des BVMed am 6. Dezember 2017 in Berlin geeinigt. Die Experten aus verschiedenen Versorgungsbereichen sollen vor allem Empfehlungen für den Aufbau von Strukturen erarbeiten, die eine effektivere Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen und Berufe ermöglichen. Weitere Kernthemen des Wunddialogs waren die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften, Fragen der Wirtschaftlichkeit und die anstehende Neudefinition von Verbandmitteln durch den G-BA. Mehr