Vakuumversiegelungstherapie

Versorgung | Verordnung | Abrechnung

Verordnung und Versorgung
Zu den lt. Beschluss des G-BA festgelegten Facharztgruppen zur Durchführung der Vakuumversiegelungstherapie zum intendierten primären Wundverschluss gehören operativ tätige Fachärzt:innen auf dem Gebiet der Chirurgie, Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten und für Urologie.

Für die Versorgung zum Zwecke des sekundären Wundverschlusses sind zusätzlich zu den zuvor genannten Facharztgruppen zur Durchführung außerdem berechtigt Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Fachärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung »Diabetologie« oder der Bezeichnung »Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)« oder mit der Zusatzweiterbildung Phlebologie.

Die aufgeführten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärzt:innen ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
Diese Fachärzt:innen führen die Anlage sowie auch den Wechsel des Vakuumversiegelungssystems durch. Sie prüfen u. a., ob die Vakuumversiegelungstherapie individuell geeignet ist und ob Patient:innen bzw. das Pflegepersonal in der Lage sind, das Gerät zu bedienen (räumlich, organisatorisch).. Dies beinhaltet die Einweisung der Patient:innen in die Pumpenbedienung nebst Einstellung der Pumpe.


Abrechnung

Die Abrechnung der Sachkosten der Vakuumversiegelungstherapie erfolgt - anders als bei der modernen Wundversorgung - über die Sachkostenpauschalen im Kapitel 40 des EBM. Dies bedeutet dass niedergelassene Ärzt:innen die Therapiekomponenten beschaffen und ihren Aufwand über die Pauschalen im EBM mit der KV abrechnen. Eine Verordnung des Krankenhauses beim Entlassmanagement ist nicht möglich, die Versorgung muss mit den Vertragsärzt:innen abgestimmt werden.

Primärer Wundverschluss
  • GOP 31401 Zuschlag zu einem Eingriff des Abschnitts 31.2 für die Anlage eines Systems zur Vakuumversiegelung zum intendierten primären Wundverschluss (einmal am Behandlungstag)
  • GOP 40900 Kostenpauschale im Zusammenhang mit der GOP 31401 (je durchgeführter Leistung)
  • GOP 36401 Zuschlag zu einem Eingriff des Abschnitts 36.2 für die Anlage eines Systems zur Vakuumversiegelung zum intendierten primären Wundverschluss (einmal am Behandlungstag)

Sekundärer Wundverschluss
  • GOP 02314 Zusatzpauschale für die Vakuumversiegelungstherapie zum intendierten sekundären Wundverschluss im unmittelbaren Anschluss an eine Wundversorgung (einmal am Behandlungstag)
  • GOP 40901 Kostenpauschale im Zusammenhang mit der GOP 02314 bei einer Wundfläche bis einschließlich 20 cm2 (je durchgeführter Leistung, höchstens dreimal in der Kalenderwoche)
  • GOP 40902 Kostenpauschale im Zusammenhang mit der GOP 02314 bei einer Wundfläche größer 20 cm2 (je durchgeführter Leistung, höchstens dreimal in der Kalenderwoche)
  • GOP 40903 Kostenpauschale für die Vakuumpumpe im Zusammenhang mit der GOP 02314 (je Kalendertag)

Die genannten GOP sind berechnungsfähig für festgelegte Facharztgruppen und als persönlich von der Ärztin / vom Arzt zu erbringende Leistung.

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