Verordnung und Erstattung von Verbandmitteln
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 SGB V.-
Artikel20.12.2021
Positionspapier des BVMed zur Wundversorgung der Zukunft im ambulanten Sektor: Was sind die Anforderungen und Herausforderungen für eine gute Wundversorgung? | Es fehlt an Systematik und Anreizen | Was muss verbessert werden? | Stand Dezember 2021 Mehr
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Artikel30.04.2021
ist die Vakuumversiegelungstherapie zur ambulanten Wundbehandlung in der Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Mehr
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Artikel26.04.2021
Versorgung - Verordnung - Abrechnung Mehr
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Artikel08.04.2021
Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung nach § 34 Abs. 1 S. 1 SGB V von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und auch nicht unter die Regelung für arzneimittelähnliche Medizinprodukte nach § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB V.
Verbandmittel werden durch einen Vertragsarzt/Arzt... Mehr -
Artikel25.02.2021
Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed. Mehr
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Artikel27.08.2020
Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung. Mehr
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Artikel22.03.2017
Der Bundestag regelt mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) die Verbandmittel-Versorgung, die insbesondere für ca. 900.000 Menschen mit schweren chronischen Wunden von großer Bedeutung ist. Die für die individuelle Versorgung der Wunden nötigen Wundverbände werden auch in Zukunft erstattet werden. Die Krankenkassen sollen spezialisierte Versorgungseinrichtungen für diese Patienten aufbauen. Mehr