Verbandmittel

Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen können. Diese Produkte können nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig werden. Abschnitt P und Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie regeln die Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.
(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | 08/2020)

Insbesondere können Verbandmittel:
  • Blutungen stillen
  • Exsudate aufsaugen
  • Wunden reinigen
  • vor äußeren Einflüssen schützen
  • Granulation fördern
  • heilungsförderndes Mikroklima schaffen, bewahren und/oder wiederherstellen
  • Körperteile stützen, verbinden, umhüllen, komprimieren
  • Arzneimittel applizieren
  • Schmerzen verhindern oder lindern

Verbandmittel sind CE-geprüfte Medizinprodukte und keine Arzneimittel!

Zu »Verbandmitteln« zählen beispielsweise (Stand | 08/2020)
  • Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
  • Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
  • Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber,Tupfer und Tamponaden
  • Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
  • Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung, deren Hauptwirkungen im Bedecken von Wunden und/oder Aufsaugen von Wundexsudat bzw. Blut bestehen
  • Geruchsbindende Wundauflagen
  • Antimikrobielle Wundauflagen
  • Keimreduzierende Wundauflagen
  • Proteaseninhibierende Wundauflagen
  • Hydrogele, konserviert und nicht-konserviert
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    01.12.2023
    BVMed-Factsheet zur Wundversorgung 2024 / Keine Änderungen bei „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ bis Dezember 2024

    Stand: 1. Dezember 2023 Download

  • Veranstaltung
    Dienstag, 16.04.2024

    Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Die Referenten machen die Teilnehmer dabei mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung, der besonderen Rolle von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung, den Verfahrensabläufen zur Aufnahme in die Erstattungsfähigkeit im GKV-System sowie den Abrechnungswegen vertraut. Mehr

  • Artikel
    24.07.2023

    Gemäß § 31 Abs. 1 und 1a SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Verbandmittel. Diese gehören zu den Medizinprodukten, die den Patient:innen unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Mehr

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    20.12.2021

    Positionspapier des BVMed zur Wundversorgung der Zukunft im ambulanten Sektor: Was sind die Anforderungen und Herausforderungen für eine gute Wundversorgung? | Es fehlt an Systematik und Anreizen | Was muss verbessert werden? | Stand Dezember 2021 Mehr

  • Artikel
    25.02.2021
    Einsatz von Superabsorber in der Wundversorgung

    Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed. Mehr

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    26.01.2021
    Verband (10)

    Die Hersteller innovativer Wundversorgungslösungen blicken gebannt in Richtung GBA. In welcher Form wird er den Nutzennachweis einfordern, um bestimmte Produkte in der Erstattungsfähigkeit zu halten, fragt die ÄrzteZeitung Online. Mehr

  • Artikel
    17.12.2020
    Einsatz von Superabsorber in der Wundversorgung

    Im Gesetzentwurf zum GVWG strebt die Bundesregierung eine längere Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte an – und einen neuen Stichtag. Mehr

  • Artikel
    27.08.2020

    Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung. Mehr

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    26.04.2019
    Portraitbild Dr. Marc-Pierre Möll

    In der Wundversorgung droht durch die geplante Verbandmittel-Definition im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Versorgungslücke. Davor warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Nun sollen Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben und sich in der Praxis bewährt haben, aus der Erstattung fallen. "Die in der Praxis bewährte Verbandmittel-Definition darf nicht eingeschränkt werden", fordert der BVMed. Mehr

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    01.11.2018
    BVMed-Stellungnahme zum IQWiG-Vorbericht der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden

    BVMed-Stellungnahme zum Vorbericht
    (vorläufige Nutzenbewertung)
    vom 25. September 2018 Download


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