Ausschreibung der Hilfsmittel-Versorgung

Info-Flyer für Stoma- und Inkontinenz-Patienten
Was tun, wenn die Krankenkasse die Leistungen einschränkt?

In den vergangenen Monaten haben mehrere Krankenkassen die Versorgung ihrer Stoma- und Inkontinenz-Patienten neu ausgeschrieben. In vielen Fällen haben Betroffene nach diesem Zwangswechsel berichtet, dass es Probleme mit dem neuen Versorger gab. Gesetzlich Krankenversicherte haben aber das Recht auf eine aufzahlungsfreie und an ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Das ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Neben der für den Einzelnen passenden Ausführung und Menge der benötigten Hilfsmittel schließt dies auch die dazugehörige Dienstleistung ein. Auf diese Grundlagen der Patientenversorgung weist aus gegebenem Anlass die Initiative »Faktor Lebensqualität« hin. Sie hat für Betroffene dazu den Info-Flyer »Wenn es bei der Kasse klemmt – Ihre Rechte als Versicherter bei Ausschreibungen und Problemen mit neuen Leistungserbringern« veröffentlicht.

»Patienten sollten ihre Rechte kennen und diese auch einfordern, wenn die Krankenkasse sie einschränken will«, sagt Thomas Haslinger, Sprecher der Initiative. »Leider haben wir in den vergangenen Monaten feststellen müssen, dass manche Kassen versuchen, auf Kosten der Stoma- und Inkontinenz-Patienten zu sparen. Dem muss Einhalt geboten werden. Wir empfehlen auch den Betroffenen, sich gegen ungerechtfertigte Einschränkungen ihrer Versorgung zur Wehr zu setzen«, so Haslinger.

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»Wenn es bei der Kasse klemmt – Ihre Rechte als Versicherter bei Ausschreibungen und Problemen mit neuen Leistungserbringern«

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Infos über Rechte und Hilfsangebote
Wenn sich nach einer Ausschreibung die Versorgung ändert, sollten die Versicherten die Situation genau prüfen. Betroffene haben auch bei einem neuen Versorger ausdrücklich weiter einen Anspruch auf eine regelmäßige, zuzahlungsfreie Versorgung mit ihren individuell erforderlichen Produkten. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt die Initiative »Faktor Lebensqualität«, sich bei der Krankenkasse zu beschweren.

Beispielschreiben dafür und weitere Informationen bietet die Initiative auf www.faktor-lebensqualitaet.de

Hintergrund
In den vergangenen Monaten haben mehrere Krankenkassen die Hilfsmittel-Versorgung von Patienten mit künstlichem Darmausgang (Stoma) und bei Blasenfunktionsstörungen (Katheter) ausgeschrieben und an günstigere Lieferanten vergeben. Ausschreibungen von Hilfsmittel-Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil verstoßen gegen das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das seit April 2017 in Kraft ist. Die Versorgung von Stoma- und Inkontinenz-Patienten ist beratungsintensiv und fällt damit unter diese Regelung des HHVG. Aus Sicht der Initiative »Faktor Lebensqualität« wird mit den Ausschreibungen nicht nur der Wille des Gesetzgebers unterlaufen, sondern auch auf Kosten der Patienten gespart, der bestehende Standard gesenkt und die Gesundheit der Betroffenen gefährdet.
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