BVMed Gesprächskreis Gesundheit

Grüne-MdB Klein-Schmeink beim BVMed: Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken

Bei der Einführung von Innovationen der Medizintechnologie in die medizinische Versorgung will Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken. Es sei widersinnig, dass der Innovationszugang im Krankenhaus sehr gut sei, aber im ambulanten Bereich sehr lange dauere, sagte die Grünen-Politikern auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed am 4. Juni 2014 in Berlin. Sinnvolle medizintechnische Innovationen müssten schneller in den ambulanten Bereich eingeführt werden. Die Erprobungsregelung könne hier ein sinnvoller Ansatz sein, müsse sich aber in der Praxis erst beweisen. Grundsätzlich sei wichtig, dass Innovationen erst nach Prüfung des Nutzens für den Patienten in die Regelversorgung gelangen. Schwierig sei es aber, wenn sinnvolle, stationär bewährte Innovationen nicht in der ambulanten Versorgung ankämen. Wer "ambulant vor stationär" ernst meine, müsse da für Durchlässigkeit sorgen.

Bei Hochrisikoprodukten sprach sich Klein-Schmeink zunächst für eine kontrollierte Erprobung in Innovationszentren aus. Bei Medizinprodukten würde es sich um ein komplexeres Geschehen aus Implantat, Operateur und Erwartungshaltung von Patienten handeln. Deshalb seien Projekte wie das Endoprothesenregister (EPRD) eine gute Entwicklung. Die Teilhabe daran sollte verbindlich geregelt werden.

In der Qualitätsdebatte würde die Grüne Gesundheitsexpertin den Schwerpunkt eher darauf richten, die Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln. "Wie kann gute Versorgung wohnortnah sichergestellt werden? Diese Debatte wäre sinnvoller, als die Pay-for-Performance-Diskussion", so Klein-Schmeink. Die Konstruktion des neuen Qualitätsinstituts hält sie dennoch im Grundsatz für richtig, "da man die Selbstverwaltung braucht, beispielsweise bei den Routinedaten". Nicht nachvollziehbar sei aber, warum die Patientenverbände nicht mit klaren Rechten einbezogen würden. Gerade sie seien wichtig, um den Fokus auch wieder auf die Patientensicht zu lenken und Blockaden zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern aufzubrechen.
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