Gesundheitspolitik
Gesundheitswirtschaft 2005 plus - Neun Thesen (Januar 2005)
10.01.2005|
Der BVMed-Vorstand hat neun Thesen zur „Gesundheitswirtschaft 2005 plus: Spannungsfeld zwischen Solidarität und Markt“ beschlossen.1. Bedeutung von Medizintechnologien
Innovative Medizintechnologien müssen im Gesundheitswesen stärker beachtet werden. Sie können dazu beitragen, dass unser Gesundheitswesen insgesamt effektiver wird. Der Einsatz von Medizintechnologien führt zu einer Verkürzung von Genesungszeiten sowie einer schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz und bewirkt dadurch einen volkswirtschaftliche Gewinn, der nicht mehr vernachlässigt werden darf. Medizintechnologien dürfen deshalb nicht mehr einseitig als Kostentreiber abgewertet werden.
2. Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik muss Anreize für Innovationen geben. Ein wesentliches Ziel der Reform der Krankenversicherung muss es sein, den medizinischen Fortschritt und medizintechnische Innovationen allen Patienten, die sie benötigen, ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen.
3. Fallpauschalensystem
Das neue Krankenhausentgeltsystem muss offen für neue Behandlungsmethoden sein. Gefragt sind flexible und unbürokratische Lösungen zwischen den Vertragspartnern auf lokaler Ebene. Sofern die Budgetierung beendet wird, führt das System zu mehr Transparenz und leistungsbezogener Bezahlung, damit sich das Gesundheitssystem an den medizinischen Bedürfnissen der Menschen orientieren kann.
4. Technologiebewertung
Die Verfahren des gemeinsamen Bundesausschusses zur Technologiebewertung müssen transparent und zügig abgeschlossen sowie europaweit harmonisiert werden. Die Industrie ist stärker in die Prozesse einzubeziehen-, was z. B. durch eine Antrags-, Mitsprache- (fallbezogene Experteneinbeziehung) und Einspruchsmöglichkeit gesichert wäre.
5. Hilfsmittelbereich
Die Hilfsmittelversorgung darf auch künftig nicht eingeschränkt werden, einer Positivliste kann nicht zugestimmt werden. Anmeldevorgänge sind zu entbürokratisieren und Bearbeitungsverfahren zu beschleunigen. Die flächendeckende Hilfsmittelversorgung der Patienten und die bestehende Versorgungsqualität muss, wie auch die Vielzahl der Leistungserbringer, langfristig gewährleistet sein. Bei der Erstellung von Qualitätsstandards muss der Sachverstand der Industrie- und Handelsunternehmen einbezogen werden.
6. Homecare
Homecare dient dem gesundheitspolitischen Ziel „ambulant vor stationär“. Deshalb müssen für diesen wachsenden Versorgungsbereich adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden. Homecare erhöht die Lebensqualität der Patienten. Die kompetente fachgerechte Anwendungsberatung bei der Krankenbehandlung muss stärker anerkannt werden.
7. Ambulantes Abrechnungssystem
Im ambulanten Bereich brauchen wir eine Reform des Abrechnungssystems, die eine sachgerechte versicherungstechnische Vergütung zulässt, sowie die Sachkosten einer Behandlung entsprechend den tatsächlich entstehenden Kosten abbildet. Für innovative Verfahren sollten den Patienten im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Wahloptionen ermöglicht werden.
8. Versorgungsforschung
Wir brauchen mehr Versorgungsforschung, um die Gesamtkosten einer Therapie sowie die Vorteile für Patienten und Volkswirtschaft nachvollziehbar darstellen zu können. D. h., die Bewertung von neuen Verfahren muss ergebnisorientiert erfolgen.
9. Stärkung der Patientenrechte
Die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesundheit ist weiter zu fördern durch neue, flexible und optionale Finanzierungskonzepte.
Das ausführliche Thesenpapier gibt es hier...