Sektorenübergreifende Versorgung
Herzrhythmusstörungen mit kleinem mobilen EKG erkennen
14.06.2019|
Fortschrittliche Medizintechnologie bietet die Möglichkeit der Durchführung eines „mobilen“ EKG. Dieses wird Patienten bei wiederkehrender Ohnmacht oder nach einem Schlaganfall ungeklärter Ursache eingesetzt, um herauszufinden, ob lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen der Auslöser waren. Ein solcher Eingriff erfolgt minimalinvasiv, der Herzmonitor in der Größe von drei Streichhölzern wird im Brustbereich unter die Haut geschoben und verbleibt dort bis zu drei Jahre. Die Herzfrequenz wird kontinuierlich überwacht, Unregelmäßigkeiten so erkannt und telemedizinisch an den Arzt übermittelt.
Beitrag zu Patientenorientierung in der Versorgung
Der Herzmonitor wird dann implantiert, wenn Herzrhythmusstörungen vermutet werden, die Standarddiagnostik (z. B. ein 24-Stunden-Langzeit-EKG) jedoch ohne Ergebnis geblieben ist. Da bei beiden oben genannten Patientengruppen das Risiko groß ist, dass sich Ohnmacht oder Schlaganfall wiederholen, ist eine kontinuierliche Überwachung zur Klärung der Ursache notwendig. Patienten, bei denen bislang keine Diagnose gestellt wurde, erhalten dadurch ein hohes Maß an Sicherheit, ohne permanent einen Arzt aufsuchen zu müssen. Sie werden bedarfsgerecht und entsprechend des medizintechnischen Fortschritts versorgt und können so schnellstmöglich diagnostiziert und richtig therapiert werden.
Herausforderungen durch regulatorische Hürden
Die Methode ist bereits seit einigen Jahren im stationären Sektor etabliert, doch eine Erstattung im Rahmen des stationären Krankenhausaufenthaltes wird zunehmend von den Krankenkassen abgelehnt. Die Begründung ist, dass ein solcher Eingriff auch ambulant möglich sei. Dies ist richtig – der Eingriff dauert nur etwa zehn Minuten −, allerdings gibt es im ambulanten Sektor bislang keine einheitlichen Vergütungsregelungen. Dies führt dazu, dass die notwendige Versorgung von Patienten aktuell nicht gesichert ist und Ärzte ihrem bedarfsgerechten Versorgungsauftrag, in Ermangelung einer gesicherten Vergütung, nicht mehr nachkommen können.
Reformansatz
Dieses Versorgungsdefizit kann mit einer ambulanten Vergütung ausgeglichen werden. Die Aufnahme in den EBM-Katalog (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und in den AOP-Katalog (Ambulantes Operieren im Krankenhaus) würde bundesweit die ambulante Versorgung mit einem implantierbaren Herzmonitor ermöglichen. Der Antrag zur Aufnahme liegt dem Entscheidungsgremium „Bewertungsausschuss Ärzte“ seit Juli 2017 vor. Dem Wunsch des Gesetzgebers „ambulant vor stationär“ könnte damit entsprochen, eine einheitliche, transparente Regelung anstelle regionaler oder kassenindividueller Insellösungen geschaffen werden.