Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Ambulante Versorgung Der Transfer fortschrittlicher Medizinprodukte in die Regelversorgung

Artikel24.05.2018

© BVMed Innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bringen für die Gesundheitsversorgung viele Vorteile: Behandlungen mit fortschrittlichen Medizinprodukten gewährleisten zum Beispiel, dass die Gesundheit von Patienten verbessert und wiederhergestellt werden kann. Das bringt auch einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert mit sich – zum Beispiel, indem Patienten nach ihrer Genesung schneller wieder ins Arbeitsleben integriert werden können. Doch bevor Patientinnen und Patienten Zugang zu einer fortschrittlichen Behandlung erhalten, müssen innovative Anwendungen einen langen Weg durchlaufen. Denn der Transfer fortschrittlicher Medizinprodukte in die Versorgung umfasst nicht nur deren technische Entwicklung, sondern auch die Marktzulassung und anschließend die Markteinführung (oder Inverkehrbringen).

Die europaweite Marktzulassung von Medizinprodukten erfolgt zunächst einheitlich über die CE-Kennzeichnung – ein Zulassungszertifikat, das durch speziell von EU-Mitgliedsstaaten „Benannte Stellen“ vergeben wird. Im Rahmen der CE-Vergabe prüfen Benannte Stellen, wie bei-spielsweise der TÜV Rheinland, die Konformität eines Produkts mit den Anforderungen europäischer Gesetzgebung: Diese Konformitätsbewertung umfasst unter anderem die Prüfung auf Einhaltung verschiedener Sicherheitsvorgaben oder Kennzeichnungspflichten.

Aufgrund der 2017 verabschiedeten EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) werden nun zusätzliche Anforderungen an diese Konformitätsbewertung gestellt. Der Transfer fortschrittlicher Medizinprodukte in die Versorgung steht dadurch vor großen Herausforderungen, denn aus der MDR ergeben sich nicht nur erweiterte Vorgaben für Benannte Stellen oder die klinische Bewertung von Medizinprodukten. Auch neue Kennzeichnungspflichten, detailliertere Dokumentationsanforderungen und die Einführung eines Sonderprüfungs-Verfahrens haben das Potenzial, die Einführung eines Produkts in den Markt weiter und unabsehbar zu verzögern.

Angedacht waren all diese Maßnahmen, um die Sicherheit und Nachverfolgungsmöglichkeiten von Medizinprodukten auf dem Markt zu erhöhen. In ihrer aktuellen Umsetzung behindern sie jedoch den Transfer fortschrittlicher Lösungen in die Versorgung und gehen für Hersteller gleichzeitig mit großer Unsicherheit und einem hohen bürokratischen Mehraufwand einher. Denn die Zahl der zusätzlich einzureichenden Dokumente ist hoch und viele Regelungen der MDR müssen darüber hinaus erst noch von der Politik ausdefiniert werden. Bis dahin können Unternehmen kaum tätig werden, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Durch den daraus entstehenden Mangel an Möglichkeiten, den erweiterten Vorgaben nachzukommen, sehen sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch die MDR vor Existenzfragen gestellt.

Doch auch wenn die Hürde der Marktzulassung mit erfolgreicher Konformitätsbewertung genommen ist, bleibt der Weg zur Anwendung weit: Die Markteinführung kann weitere langwierige und nur bedingt praxistaugliche Verfahren nach sich ziehen, abhängig von einer Entscheidung des Herstellers für den Vertrieb im ambulanten oder stationären Sektor. So kann es auch nach Erhalt der CE-Kennzeichnung (also der europaweiten Zulassung) bis zu zwölf Jahre dauern, bis ein fortschrittliches Medizinprodukt seinen Weg in die Regelversorgung findet.

Das liegt daran, dass die komplexe Erstattungssystematik des deutschen Gesundheitssystems das Inverkehrbringen fortschrittlicher Anwendungen zusätzlich erschwert. Sogenannte Nutzenbewertungsverfahren können sich über weitere Monate oder Jahre erstrecken, bevor die gesetzliche Krankenversicherung neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vergütet. Die EU-Kommission möchte Teile dieser Nutzenbewertung nun im Rahmen einer Verordnung zum „Health Techonology Assessment“ (HTA) vereinheitlichen und europäisch regeln. Das könnte zukünftig zu weiteren Unsicherheiten und noch höherem Mehraufwand führen. Denn die jeweiligen Behörden könnten für MDR, HTA und eine möglichweiser zusätzliche nationale Nutzenbewertung unterschiedliche Anforderungen stellen – eine Dreifachbelastung für die Hersteller.

Grundvoraussetzung in der Gesundheitsversorgung ist die Sicherheit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, und auch wirtschaftlich muss ein Gesundheitssystem tragfähig sein. Gerade hier leisten fortschrittliche Behandlungsmethoden einen wertvollen Beitrag, indem sie die Anwendungssicherheit erhöhen und durch Effizienzsteigerungen eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems gewährleisten.

Um den schnellen Zugang von Patienten zu fortschrittlichen Behandlungsmethoden zu ermöglichen, ist daher politisches Handeln gefragt. So kann die Landespolitik die Übertragung fortschrittlicher Lösungen in die Regelversorgung unterstützen, indem sie notwendige Klarheit zu den neuen Vorgaben der MDR schafft und sich für eine zeitnahe Ausdefinierung der neuen Prozesse zur Zertifizierung und Re-Zertifizierung einsetzt. Sollten ausreichende Kapazitäten bei den Benannten Stellen nicht geschaffen werden können, müssen darüber hinaus dringend die entsprechenden Übergangsfristen verlängert werden, um Engpässe zu vermeiden. Schlussendlich bedarf das Nutzenbewertungssystem im Gesundheitswesen auch einer sachgerechten Methodik, die insbesondere die Besonderheiten der Medizintechnologie gegenüber Arzneimitteln besser berücksichtigt: Nur so können sich die vielen Vorteile entfalten, die der rasche Transfer fortschrittlicher Lösungen in die Versorgung mit sich bringt.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Nachhaltigkeit
    Einkauf und Beschaffung im Gesundheitswesen nachhaltiger ausrichten

    In einem Krankenhaus der Maximalversorgung sind bis zu 40.000 verschiedene Medizinprodukte keine Seltenheit. Mit diesem großen Produktvolumen nimmt der Einkauf auch einen entscheidenden Einfluss auf den CO2-Fußabdruck der Einrichtungen. Der "Abfallmanager Medizin" beleuchtet die verschiedenen Nachhaltigkeits-Aspekte und hat auch mit unserer BVMed-Expertin Clara Allonge gesprochen.

    Artikel03.04.2024

    Mehr lesen
  • Krankenhaus
    Viel Kritik an Lauterbachs Plänen zur Krankenhausreform

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nach eigenen Angaben die Länder möglichst schnell an der Debatte über den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beteiligen. Auch soll mit den Bundesländern im Laufe dieser Woche auf Ebene der Ministerinnen und Minister der Länder gesprochen werden. Danach starte auch die Länder- und Verbändeanhörung, die zum üblichen Ablauf eines...

    Artikel20.03.2024

    Mehr lesen
  • Krankenhaus
    Kliniktransparenzgesetz: Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt

    Im Vermittlungsausschuss ist eine Einigung über das Krankenhaustransparenzgesetz gelungen, berichtet ÄrzteZeitung Online. Die Kliniken sollen mit Blick auf die Krankenhausreform zudem einen Transformationsfonds bekommen, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien, so Gesundheitsminister Lauterbach. Im Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz ist eine Einigung...

    Artikel22.02.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Die Vergabeverfahren werden zunehmend komplexer und stellen Medizinproduktehersteller und -lieferanten dabei weiterhin vor Herausforderungen. Digitalisierung, Vernetzung und die Nachfrage nach konzeptionellen Problemlösungen jenseits...

    Seminaron-site
    Berlin, 14.05.2024 10:00 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht
  • Seminar
    Wie verdienen niedergelassene Ärzte un Ärztinnen ihr Geld?

    Leistung, Vergütung und Abrechnung in der ambulant-ärztlichen Versorgung Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist der Leistungskatalog („Vergütungsbibel“) für niedergelassene Ärzt:innen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Heterogenität im Bereich der medizinischen Sachgüter erfordert oftmals eine ausführliche Beratung von Ärzt:innen zu den unterschiedlichen...

    Seminaron-site
    Berlin, 18.06.2024 09:30 - 16:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Hilfsmittel

    Zur Veranstaltung: Wie verdienen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ihr Geld?

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen