Gesundheitspolitik

BVMed sieht im Koalitionsvertrag "zahlreiche positive Ansätze"

In dem Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und SPD Ende 2013 geschlossen haben, sieht der BVMed zahlreiche positive Ansätze, um Anreize für eine Qualitätsverbesserung zu schaffen und die Verfahren zur Innovationseinführung zu forcieren.
  • In der "strategischen Innovationspolitik" wird die Medizintechnik als Leitmarkt genannt, der "durch den demografischen Wandel eine besondere Bedeutung zukommt".
  • In der Gesundheits- bzw. Versorgungsforschung soll insbesondere die Medizintechnik gefördert werden.
  • Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro geschaffen. Der Innovationsfonds sollte auch für innovative Medizintechnologien und Versorgungsstudien genutzt werden.
  • Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten soll durch ein neues Qualitätsinstitut ausgebaut werden.
  • In den Krankenhäusern sollen "Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität" von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen werden. Für "besonders gute Qualität" sind Zuschläge möglich. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden.
  • Die Methodenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für "Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse" sollen "regelmäßig nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen" sein. Die Verfahren des G-BA sollen damit deutlich beschleunigt werden.
  • Die Sicherheit und die Qualität von Medizinprodukten sollen durch verpflichtende Register verbessert werden.
  • Diese Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung und der Prozesse im Gesundheitssystem bedürfen nunmehr einer sorgfältigen praxisorientierten Ausgestaltung. Der BVMed ist bereit, hierbei aktiv mitzuarbeiten.
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