Gesundheitspolitik

2002: Rede der BVMed-Vorstandsvorsitzenden Cornelia Gröhl zur aktuellen Gesundheitspolitik auf dem BVMed-Herbsttreffen am 25. Oktober 2002 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Einladungskarte zu den gestrigen „BVMed-Herbstgesprächen“ konnten Sie entnehmen, dass wir den Dialog mit Politik und Medien weiter intensivieren wollen. Die Resonanz auf den gestrigen Tag zeigt, dass dies gut gelungen ist. Und wir hatten bereits am gestrigen Vormittag ein inhaltlich sehr interessantes und gut besuchtes Presseseminar des BVMed.

Der BVMed ist also nicht nur im gesundheitspolitischen Berlin angekommen, er hat sich bereits als eine feste Größe etabliert.

Der Zeitpunkt für den intensivierten Dialog mit Politik und Medien hätte nicht günstiger sein können.

  • Gerade erst ist die neue Führungsspitze des Gesundheitsministeriums benannt worden.
  • Der seit letzte Woche vorliegende Koalitionsvertrag bietet genügend Stoff zur inhaltlichen Auseinandersetzung.
  • Und schließlich: Viele neue, junge Bundestagsabgeordnete suchen Orientierung und sind am Anfang ihrer bundespolitischen Karriere.


Meine Damen und Herren,

der BVMed hatte es schon einen Tag nach der Bundestagswahl gemeldet. Gewissheit haben wir nun seit vergangener Woche: Ulla Schmidt wird auch im neuen Kabinett Gesundheitsministerin bleiben und mit der Rentenversicherung einen neuen Aufgabenbereich hinzubekommen.

Das bedeutet: Es bleibt nicht nur personell, sondern wohl auch inhaltlich zunächst alles beim Alten. Die Stichworte lauten:

  • Festhalten am solidarisch finanzierten Gesundheitssystem.
  • Stärkung der GKV gegenüber der Privatversicherung.
  • Festhalten am Ziel der Beitragssatzstabilität.
  • Ausschöpfung von Ineffizienzen durch Qualitätskontrolle.
  • Ablehnung von Grund- und Wahlleistungen.


Insofern bietet auch der Koalitionsvertrag keine Überraschungen. Ich will nur kurz und stichpunktartig die wichtigsten Punkte aus der Koalitionsvereinbarung von
Rot-Grün vorstellen:

  • Vorschaltgesetz mit ersten Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung.
  • Anhebung der Versicherungspflichtgrenze für neue Versicherungsverhältnisse von 3.375 auf 4.500 Euro.
  • Organisationsreform der gesetzlichen Krankenkassen – ohne eine Beschreibung konkreter Inhalte.
  • Hausarzt als Lotse im System – versehen mit der Möglichkeit für die Kassen, Anreiz- und Bonussysteme einzuführen.
  • Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungsanbietern.
  • Modifizierung des Kontrahierungszwangs – ohne konkrete Einzelheiten.
  • Einrichtung eines „Zentrums für Qualität in der Medizin“ mit unabhängigen Sachverständigen.
  • Einführung einer Gesundheitskarte auf freiwilliger Basis.
  • Verstärkung der Versorgungs- und Anwendungsforschung.


Positiv ist aus unserer Sicht, dass der neue Ressortzuschnitt die Chance bietet, die Sozialversicherungssysteme insgesamt zu reformieren.

Negativ ist allerdings, dass die Koalitionsvereinbarung sehr allgemein gehalten ist. Die Industrie befürchtet, dass sie für eine zukunftsgerichtete Gesundheitsreform keine ausreichende Grundlage bietet.

Wir bieten Gesundheitsministerin Schmidt – wie bereits in den vergangenen zwei Jahren bewiesen – unsere konstruktive Zusammenarbeit an. Klar ist, dass die Ministerin um eine echte Strukturreform nicht herum kommt.

Denn das deutsche Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen. Die Probleme sind bekannt.

  • Die GKV-Einnahmen stagnieren durch die hohe Arbeitslosigkeit, den hohen Rentneranteil und die „Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV.
  • Die GKV-Ausgaben werden weiter steigen durch die demografische Entwicklung, die gestiegene Nachfrage nach Gesundheitsleistungen aufgrund des erweiterten Gesundheitsbegriffs und den medizinisch-technischen Fortschritt.


Die Kostendämpfungspolitik und die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik in Verbindung mit dem Gebot der Beitragssatzstabilität haben sich nicht als Königsweg erwiesen. Der Handlungsdruck zur Erneuerung, Verbesserung und Zukunftssicherung des deutschen Gesundheitssystems wächst.

Der medizinisch-technische Fortschritt ist mit den endlichen Mitteln eines solidarischen Finanzierungssystems heutiger Art künftig nicht leistbar. Die Rationierung von Leistungen aufgrund einer Budgetpolitik kann aber kein Konzept der Zukunft sein.

Die Politik muss zu den gesetzlich Versicherten ehrlich sein: Wenn wir innerhalb eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems den medizinischen Fortschritt allen Patienten zur Verfügung stellen wollen, dann muss auch allen Beteiligten bewusst sein, dass entweder die Beiträge weiter steigen werden, oder alternative Finanzierungsformen gefunden werden müssen.

Wichtige Bausteine, die wir für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems brauchen, sind aus Sicht des BVMed:

  • Wir benötigen neue strukturpolitische Rahmenbedingungen in der Gesundheitsbranche, die sich am medizinischen Bedarf der Bevölkerung und nicht an Budgetierungen orientieren. Dabei muss die Gesundheitsreform auf eine möglichst breite Basis gestellt werden, damit Planungssicherheit durch Kontinuität entsteht. Der Vorschlag, die Gesundheitsreform in das Bündnis für Arbeit einzubinden oder eine „Hartz-Kommission für das Gesundheitswesen“ einzusetzen, wird deshalb von Industrie und Handel durchaus begrüßt.
  • Wir müssen bereit sein, über optionale Finanzierungsmodelle in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur nachzudenken, sondern sie auch einzuführen. Der BVMed spricht sich dafür aus, die Einnahmenseite der GKV stärker in die Betrachtung zu ziehen und zu verbreitern.
  • Die Eigenverantwortung der Patienten muss erhöht werden werden. Erkennbare Vorsorge sollte in noch stärkerem Maße durch entsprechende Anreizsysteme gefördert werden.
  • Es müssen geeignete Instrumentarien bereitgestellt werden, um Ineffizienzen im Gesundheitssystem, soweit sie existieren und identifizierbar sind, zu beseitigen. Dazu gehört als Grundvoraussetzung mehr Transparenz und Wettbewerb im System, beispielsweise durch Benchmarking.
  • Die Diskussion über Gesundheitsziele muss vorangetrieben werden. Die Aufgabe aller Beteiligten im Gesundheitswesen muss es sein, messbare Zielvorgaben zu erarbeiten, um die Erreichung der Ziele überprüfen zu können. Dies wird eine der großen künftigen Herausforderungen sein. Darüber hinaus benötigen wir eine bessere Versorgungsforschung. Sie trägt dazu bei, die Behandlungsunterschiede in Europa besser zu verstehen und die besten und kosteneffektivsten Methoden und Therapien zu ermöglichen.


Auch Hersteller und Händler von Medizinprodukten müssen sich Ihrer Verantwortung für das Gesundheitssystem stellen und insbesondere für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen

  • Informationen über neue Verfahren und Produkte sowie
  • gesundheitsökonomische Daten


einfach und übersichtlich aufbereiten.

Besonders wichtig für uns ist, dass wir innovationsfreundliche Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitssystem und mehr Planungssicherheit für die Hersteller von Medizinprodukten erhalten.

Für uns ist es eine der größten Herausforderungen, den medizinischen Fortschritt und medizintechnische Innovationen auch künftig allen Patienten, die sie benötigen, ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen. Derzeit besteht allerdings die Gefahr - und in zahlreichen Einzelfällen bereits die Realität -, dass den Patienten neue Behandlungsmethoden vorenthalten werden.

Unsere klare Botschaft an die Gesundheitspolitik lautet:
Innovative Medizintechnologien dürfen den Patienten in Deutschland nicht vorenthalten werden!

Der Grund liegt auf der Hand: Neue Behandlungsmethoden der Medizintechnologiebranche und neue Therapieansätze verkürzen die Genesungszeiten der Patienten und ermöglichen es Ihnen daher, schneller wieder am gesellschaftlichen und Arbeitsleben teilzuhaben. Dies stellt auch einen Gewinn für die Volkswirtschaft insgesamt dar.

Immer häufiger werden jedoch durch einseitige ökonomische Betrachtungen, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsfalles nicht zulassen, medizintechnische Erneuerungen, die international dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, in Deutschland den Patienten vorenthalten.

Zwei aktuelle Beispiele für Rationierungen sind:

  • Jedes Jahr sind in Deutschland etwa 60.000 neue Patienten von einer gefährlichen Herzrhythmusstörung betroffen. Die beste Therapie ist der implantierbare Defibrillator. Doch in der Praxis erhält nur ein Bruchteil der Patienten diese mögliche Behandlung.
  • Ein weiteres Beispiel sind die Hirnschrittmacher zur Behandlung der Parkinsonschen Krankheit. Hier gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa. Nur etwa fünf Prozent der Parkinson-Patienten in Deutschland, die von dieser Therapie profitieren könnten, erhalten eine solche Tiefenhirnstimulation.


Der BVMed tritt deshalb dafür ein, dass die derzeitigen Innovationshemmnisse wie die intransparente Entscheidungspraxis der Bundesausschüsse über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sektorale Budgetierung oder die derzeit fehlenden Qualitätsstandards bei Behandlungen, beseitigt werden.

Der BVMed stellt folgende sieben Punkte vor, die dazu beitragen, ein innovationsfreundliches Klima im deutschen Gesundheitssystem zu schaffen:

  1. Alle Beteiligten am Gesundheitsmarkt, insbesondere Industrie und Handel, benötigen Planungssicherheit durch Kontinuität. Das bedeutet, dass die Zeit der hektischen Einzelmaßnahmen zur Kostendämpfung gegen den Widerstand der Opposition und der Mehrheit der Bundesländer vorbei sein muss. Wir benötigen ein langfristiges Reformkonzept, das auf eine breite Basis gestellt ist – unter Einbeziehung der Opposition, der Bundesländer, der Kassen, der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Hersteller.
  2. Bei der anstehenden Gesundheitsreform darf die Frage nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten nicht länger ausgeklammert werden. Medizinischer Fortschritt und demografische Entwicklung machen es zwingend erforderlich, optionale Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen, wenn insgesamt an einem Solidarsystem festgehalten werden soll.
  3. Die sektorale Budgetierung muss abgeschafft werden. Sie ist innovationshemmend und führt zur Rationierung von Gesundheitsleistungen. Das Gesundheitssystem muss sich an den medizinischen Bedürfnissen der Menschen orientieren.
  4. Das neue Fallpauschalensystem im Krankenhaus muss offen für Innovationen der Medizintechnologie bleiben. Gefragt sind flexible Lösungen zwischen den Vertragspartnern auf lokaler Ebene, um die Einführung von Innovationen außerhalb der jährlichen DRG-Pflege zu ermöglichen.
  5. Die Bewertungsrelationen im DRG-Katalog dürfen innovative Verfahren der Medizintechnologie nicht benachteiligen. Im derzeitigen DRG-Katalog sind zahlreiche Bewertungsrelationen für Fallpauschalen mit hohem Sachkostenanteil deutlich unterbewertet.
  6. Die Aufnahme neuer Medizinprodukte und Behandlungsmethoden in den EBM-Katalog im ambulanten Bereich muss deutlich entbürokratisiert und beschleunigt werden. Gleiches gilt für Innovationen im Hilfsmittelbereich und deren Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Wichtig ist zudem die Erarbeitung von Qualitätsstandards für den Hilfsmittelbereich und für Homecare-Therapien, die innovative Produkte und Verfahren berücksichtigen. In die Erarbeitung der Qualitätsstandards müssen die Hersteller einbezogen werden.
  7. Die Entscheidungspraxis der Bundesausschüsse über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden muss transparenter sein und beschleunigt werden. In der Geschäftsordnung der Bundesausschüsse sollte eine verbindliche Entscheidungsfrist von höchstens sechs Monaten festgelegt werden. Außerdem muss den Herstellern Gelegenheit gegeben werden, an den Sitzungen teilzunehmen. Ein entsprechender Vorschlag des BVMed zu einer „fallbezogenen Expertenbenennung“ liegt vor.
Soweit unser 7-Punkte-Katalog.

Warum ist ein innovationsfreundliches Klima so wichtig?

Weil wir nur dann in Forschung und Entwicklung investieren und gemeinsam mit Ärzten und Wissenschaftlern innovative Behandlungsmethoden entwickeln können, die Leben retten, Gesundheit erhalten und die Lebensqualität verbessern.

Positive Unternehmensergebnisse sind die Voraussetzung für die Innovationskraft der Branche, für die Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Im Durchschnitt werden von den europäischen Medizinprodukteherstellern rund 5 % ihres Jahresumsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte investiert. Nach Angaben des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wird die führende Rolle der deutschen Medizinprodukteindustrie dadurch untermauert, dass hier durchschnittlich 10 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert werden.

Das soll auch so bleiben!

Dafür benötigen wir aber dringend bessere Rahmenbedingungen und mehr Planungssicherheit. Sie sehen: Der Kreis schließt sich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die aktuelle Entwicklung bei der Einführung des DRG-Systems im Krankenhausbereich eingehen.

Nachdem die Kassen und die Krankenhausgesellschaft im Sommer das Scheitern der Verhandlungen für das Optionsjahr 2003 erklärt hatten, war das Gesundheitsministerium am Zug.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Krankenhausfallpauschalen-Verordnung (KFPV) inklusive einem Fallpauschalenkatalog mit deutschen Relativgewichten am 25. September 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung ist am 26. September in Kraft getreten.

Der BVMed hat vor allem die neu aufgenommene „Öffnungsklausel für Innovationen“ für das Optionsjahr 2003 begrüßt. Das war im ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen. Hier konnten wir unseren gestiegenen gesundheitspolitischen Einfluss geltend machen und einen guten Erfolg für unsere Unternehmen verbuchen – sehr zum Ärger der Kassen.

Für nicht im Fallpauschalenkatalog aufgeführte Leistungen können demnach von den Vertragsparteien Entgelte vereinbart werden, soweit sie als Krankenhausleistungen erbracht werden dürfen.

Dagegen sieht der BVMed weiterhin zahlreiche Bewertungsrelationen für Fallpauschalen mit hohem Sachkostenanteil als deutlich unterbewertet an.

Die Selbstverwaltungspartner sind jetzt aufgefordert, für hochwertige medizintechnologische Verfahren sachgerechte Bewertungsrelationen zu vereinbaren bzw. die Fallpauschalen weiter zu differenzieren.

Die Medizinprodukteindustrie bietet den Partnern der Selbstverwaltung hierzu ihre Unterstützung und Mitarbeit an.

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