Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Palliativversorgung Versorgung von Palliativpatienten

Artikel06.10.2014

© BVMed Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.03.2007 wurden die Regelungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eingeführt. Auf Grundlage der §§ 37 b und 132 d Sozialgesetzbuch V (SGB V) und unter Berücksichtigung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Krankenkassen und geeignete Leistungserbringer Verträge schließen. Die SAPV ist eine Versorgungsform außerhalb des Kollektivvertrages. Anders als die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), gehört die SAPV nicht zur vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V, sondern ist als eigene Leistung ausgestaltet, die auch die ärztliche Versorgung umfassen kann.

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) kümmert sich um Patienten (und ihr soziales Umfeld), bei denen sich das Lebensende abzeichnet und deren ausgeprägtes Leiden einen regelmäßigen und hohen Zeitaufwand in der pflegerischen, ärztlichen, psychosozialen und spirituellen Betreuung sowie in der Kommunikation mit ihnen und ihren Angehörigen erfordert. Das bestehende Bezugssystem des Patienten und die Leistungen der in ihrer palliativen Kompetenz gestärkten beruflichen und ehrenamtlichen Begleitung reichen aus, um den Patienten in seiner vertrauten Umgebung entsprechend seinen Bedürfnissen zu versorgen.

Die AAPV wird in der Regel von engagierten Haus- und Fachärzten im Zusammenspiel mit qualifizierten Pflegediensten erbracht. Für die beteiligten Ärzte ist keine spezielle Qualifikation für die Teilnahme und Abrechnung ihrer Leistung erforderlich. Im neuen Hausarzt-EBM gibt es seit 2013 spezielle EBM-Ziffern für die Palliativversorgung (03370 - 03373). Inzwischen schließen auch viele Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) mit Krankenkassen Selektivverträge. Über mögliche Verträge informieren die jeweiligen KVen.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Der G-BA regelt in einer eigenen Richtlinie die SAPV:Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/sapv/richtlinie/)

  1. Die SAPV wird Patienten, die zuhause oder in Alten- bzw. Pflegeheimen leben und erhöhten Versorgungsbedarf über die allgemeine Palliativversorgung hinaus haben, gewährt. Die ärztlich prognostizierte Lebenserwartung darf sich nur noch nach Monaten bemessen, bei Kindern darf sie allerdings auch länger sein.
  2. Es besteht ein Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Die SAPV ist auf Muster 63 zu verordnen und ist von der Krankenkasse zu genehmigen.
  3. Es handelt sich um eine multidisziplinäre Leistung, sodass neben den Pflegefachkräften auch spezialisierte Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten und andere Fachkräfte eingebunden sind.
  4. Die Leistungen werden vom behandelnden Arzt nach Maßgabe der Richtlinie verordnet und dürfen nur von speziell fort- bzw. ausgebildeten Ärzten und Pflegefachkräften zu Lasten der GKV erbracht werden. Näheres entscheiden die Krankenkassen in den Verhandlungen mit den Leistungserbringern.

Gemäß § 132 d SGB V schließen die Krankenkassen über die SAPV einschließlich der Vergütung und deren Abrechnung mit geeigneten Pflegeeinrichtungen oder speziellen, interdisziplinär zusammengesetzten ambulanten Palliativteams (sog. PalliativeCare-Teams) Verträge zur bedarfsgerechten Versorgung des Versicherten. In diesen Verträgen werden die Leistungen zu sächlichen und personellen Anforderungen an den Leistungserbringer, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung sowie Maßstäbe für eine bedarfsgerechte SAPV festgelegt.

Geeignete Leistungserbringer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss von Verträgen, da die Krankenkassen einen Sicherstellungsanspruch für diese Leistungen haben. Als bedarfsgerecht wird ein Palliative-Care-Team pro 250.000 Einwohner empfohlen.

Link: MustervertragExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Die Vergütung der ärztlichen Leistung im Rahmen der SAPV erfolgt außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und ist damit extrabudgetär.

SAPV in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Auch in einer stationären Pflegeeinrichtung hat der Bewohner mit begrenzter Lebenserwartung Anspruch auf SAPV-Leistungen. Diese werden in der Regel durch qualifizierte SAPV-Teams (Leistungserbringer gemäß Richtlinie) erbracht. Diese Dienstleister kommen in die Pflegeeinrichtung, erbringen die verordnete Leistung der SAPV und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Um einen qualitätsgesicherten Versorgungsablauf zu gewährleisten, sollte eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Dies stellt sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen aufeinander abgestimmt, bedarfsgerecht erbracht und koordiniert werden.

Als Kooperationspartner sind neben ambulanten Palliative-Care-Teams auch vorhandene ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize vorgesehen. Bei entsprechender Qualifikation des Pflegepersonals kann die Pflegeeinrichtung selbst Vertragspartner der SAPV sein. Voraussetzung dafür ist die Anstellung eines auf Palliativmedizin spezialisierten Arztes oder der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem entsprechend qualifizierten Arzt. Weiterhin muss die stationäre Pflegeeinrichtung die selben Voraussetzungen nach § 132 d SGB V erfüllen wie ambulante Palliativteams – insbesondere hinsichtlich der Zahl der qualifizierten Pflegekräfte. Bislang gibt es kaum Einrichtungen, die Vertragspartner in der SAPV sind.

Verordnungen im Rahmen der SAPV

Liegt die Genehmigung der SAPV für den individuellen Patienten vor, sind die Verordnungen von Heil-, Arznei-, Verbandmitteln, künstlicher Ernährung und Hilfsmitteln auf Muster 13 bzw. Muster 16 und zwingend die SAPV-Betriebsstättennummer zu verwenden. So wird sichergestellt, dass die verordneten Leistungen nicht dem Richtgrößenvolumen nach § 84 SGB V zu- geordnet werden. Damit können alle medizinisch notwendigen Leistungen außerhalb des Richtgrößenvolumens verordnet werden.

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

Weitere Informationen zur Palliativversorgung sind auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. zu finden.

Quelle: MedTech ambulant Newsletter des BVMed vom 2. Oktober 2014

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Handel zwischen der EU und China

    Handelspolitik
    Medizinprodukte-Ausschreibungen: EU-Kommission leitet Ermittlungen gegen China ein

    Wegen mutmaßlich unfairer öffentlicher Ausschreibungen für Medizinprodukte hat die Euro­päische Kommission Ermittlungen gegen China eingeleitet. Die EU wirft China vor, europäische Unterneh­men bei seinen Ausschreibungen „schwerwiegend und wiederholt“ zu benachteiligen, wie aus einer Veröffent­lichung im Amtsblatt der EU hervorgeht, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

    Artikel25.04.2024

    Mehr lesen
  • KI Künstliche Intelligenz
    KI-Trends in der Medizin: Technologie, Marktpotenzial & Zukunft

    Künstliche Intelligenz (KI) KI beschleunigt die Digitalisierung von Medizingeräten und Gesundheitswesen rasanter als je zuvor, die Transformation wird zur Disruption. Redakteurin Ute Häußler von elektroniknet.de zeigt Technologie-Trends in der KI-Medizin, beleuchtet Hürden der Entwicklung und Zulassung und zeigt, wie KI den Weg zur personalisierten Medizin ebnet.

    Artikel24.04.2024

    Mehr lesen
  • Fach- und Großhandel
    Medizinischer Fach- und Großhandel

    Der medizinische Fach- und Großhandel spielt eine gewichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung. Er ist ein unerlässliches Bindeglied zwischen den Herstellern medizinischer Produkte und den Anwendern – sei es in Krankenhäusern, in Arztpraxen oder auch in Pflegeeinrichtungen. Die große Bedeutung des Handels und seiner logistischen Leistungen hat sich in der Corona-Krise sehr deutlich gezeigt.

    Artikel24.04.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Einführungsseminar
    Erfolgreiches Marketing von MedTech-Unternehmen

    Als Mitarbeiter:in im Marketing oder Produktmanagement haben Sie eine Schlüsselrolle für den Erfolg Ihres Unternehmens. Die richtige Strategie entwickeln, Produktvorteile erkennen, formulieren und im Zusammenspiel mit Agenturen an Entscheidungsträger und Kunden kommunizieren – dies sind Fähigkeiten, die professionelle Produkt- oder Marketing-Manager:innen kontinuierlich aktualisieren und...

    Seminaron-site
    Berlin, 25.06.2024 09:00 - 17:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: Erfolgreich im Marketing von MedTech-Unternehmen
  • Online-Seminar
    Medical Devices Advisor | Training according to § 83 MPDG

    In order to work as a medical device advisor (MDA) and inform healthcare professionals about or instruct them in the proper handling of medical devices, it is necessary to have and be able to demonstrate the necessary expertise, see § 83 MPDG. The training provides the necessary basic knowledge independent of the product and company.

    Seminardigital
    12.09.2024 09:00 - 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Medical Device Advisor
  • Case-Study-Workshop
    MedTech-Marketing

    Die Digitalisierung, die Internationalisierung der Märkte und der Wettbewerbsdruck haben einen großen Einfluss auf das Marketing eines Unternehmens. Produkt- und Marketingmanager:innen haben somit eine Schlüsselrolle für den Unternehmenserfolg. Die richtige Strategie entwickeln, Produktvorteile erkennen und im Zusammenspiel mit Agenturen an Entscheidungsträger:innen und Kundschaft...

    Workshopon-site
    Berlin, 19.09.2024 09:00 - 17:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: MedTech-Marketing

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen