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Aufhebung SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO & einrichtungsbezoge SARS-CoV-2-Impfpflicht



1. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben | Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Arbeitgeber und Beschäftigte können jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Wichtig: Beim Zutritt zu Einrichtungen der medizinischen Versorgung (für Medizinprodukteberater:innen, Service-Techniker:innen, Homecare-Fachkräfte, …) und bzw. in der Pflege sind allerdings weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (Testungen, Tragen von Masken, …) zu beachten! Mehr Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

2. Auch die einrichtungsbezogene SARS-CoV-2-Impfpflicht wurde zum Jahreswechsel aufgehoben | Hier ist dennoch wichtig: Etwaige beendete Isolationspflichten bei Corona-Infektionen in einzelnen Bundesländern greifen hier nicht; d. h. infizierte Mitarbeitende dürfen medizinische Einrichtungen nicht betreten!
Bitte beachten Sie, dass die Masern-Impfpflicht weiterhin gilt.


Hinweis in eigener Sache
Nach fast 3 Jahren, unzähligen Gesprächen und Recherchen neigt sich die Arbeit des BVMed-Corona-Krisenstabes dem Ende zu. Wir hoffen, Ihnen und Ihren Mitarbeitenden in dieser Zeit einen guten Service zur Verfügung gestellt zu haben. Wir werden die Infektionslage sowie -regeln auch weiterhin für Sie im Blick behalten. Melden Sie sich weiterhin jederzeit gern bei uns, falls Sie zum Thema Corona eine Frage haben – so auch gern zu anderen wichtigen Themen des Infektionsschutzes, wie bspw. der Masernschutz-Impfung im medizinischen Bereich. Unser Dank gilt insbesondere dem BVMed-Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) sowie dem BVMed-Personalleiterkreis – ohne die Hilfe dieser Expertinnen und Experten sowie auch allen anderen Beteiligten unter Ihnen aus der Mitgliedschaft wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Auch wir als Branche haben mit unserer Arbeit und tatkräftiger Unterstützung auf allen Ebenen gezeigt, dass die Bewältigung der Pandemie ohne schnell zur Verfügung gestellte große Mengen an Medizinprodukten wie beispielsweise Masken, Schutzkleidung, Spritzen, Kanülen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Pflaster oder Entsorgungsboxen nicht möglich gewesen wäre.

Stand: 02.02.2023
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